Frieden in der Ukraine – ein Lösungsweg

Vorbemerkung

Der hier vorgelegte Plan eines Lösungsweges gilt für den Fall, dass Russland und Ukraine sich nicht bilateral einigen können.

In jedem Konflikt erscheinen die ersten Lösungsschritte als die schwierigsten. Dieser Lösungsvorschlag sieht sechs Schritte vor. Sollten zweiseitige Gespräche zwischen Russland und der Ukraine sich als unfähig erweisen, Frieden und Stabilität in der Region zu sichern, könnte möglicherweise eine zweite Gesprächsrunde in Genf („Genf II“) eingesetzt werden. In diesem letzteren Fall könnte sich der folgende Vorschlag als hilfreich erweisen.

Schritt 1

Russland, EU, USA und Kiew beraumen so schnell wie möglich eine zweite Verhandlungsrunde in Genf an, „Genf II“. Die Parteien kommen überein:

–       Alle Beschlüsse dieser Gespräche müssen mit detaillierten Beschreibungen von Schritten, Daten, Ãœberprüfungen und Sanktionen komplettiert werden.

–       Alle Seiten vereinbaren äußerste geheimdienstliche Zurückhaltung während der Gespräche.

–       Alle Seiten kommen überein, wie in dieser neuen Runde der Genfer Gespräche diejenigen Bevölkerungsteile vertreten sein werden, die die Präsidentenwahlen vom 25. Mai nicht akzeptieren und/oder nicht daran teilgenommen haben.

–       Der Transnistrien-Fall und jedwede anderen strittigen Fälle werden in abgetrennten parallelen Gesprächen behandelt werden müssen. Jegliche Blockade oder andere Maßnahmen, die die jetzige Situation erschweren, werden sofort für die Dauer der Gespräche ausgesetzt.

Schritt 2

–       Die Interim-Regierung der Ukraine entwaffnet und löst nachhaltig auf binnen zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Anfangsdatums der Genf II-Gesprächsrunde alle privaten bewaffneten Gruppen, ohne Rücksicht auf ihre Verwicklung in Proteste oder Verbindungen welcher Art auch immer zu offiziellen Streitkräften.

–       Mitglieder dieser irregulären Kampfkräfte, die unter Verdacht stehen, Kapitalverbrechen begangen zu haben, insbesondere Mord, sind sofort zu inhaftieren: zur Vorbereitung gerichtlicher Aufarbeitung.

–       Streitkräfte der „Volksverteidigung“ üben in allen Aktivitäten höchste Zurückhaltung – die geeignet ist, Ãœbereinstimmung über ihre spätere Auflösung zu rechtfertigen und zu erleichtern (wie in Schritt 5).

Schritt 3

–       Sämtliche Söldnertruppen müssen die Ukraine verlassen.

–       Alle betroffenen Nationen ziehen ihr gesamtes Personal zurück, das mit bewaffneten Kräften in Verbindung steht, außer offiziell anerkanntem diplomatischem Personal (Attaché-Bereich).

–       Alle multinationalen Sanktionen gegen Russland laufen aus.

Schritt 4

–       UN- und OSZE-Beobachter werden in Größenordnung von insgesamt nicht unter 2.000 an alle Brennpunkte der Ukraine entsandt – mit Ausnahme des Krim-Gebietes.

–       Alle Kampftätigkeiten zwischen bewaffneten Kräften in der Ukraine müssen sofort und vollständig enden. Verletzungen dieser Vorgabe müssen streng sanktioniert werden.

Schritt 5 – Zielvorgabe binnen 72 Stunden nach Erfüllung von Schritt 4:

–       binnen zehn Tagen nach Erfüllung von Schritt 4 verpflichtet sich die Ãœbergangsregierung in Kiew

o   sämtliche offiziellen bewaffneten Truppen aus den Gebieten unter Volkswehr-Kommando abzuziehen

o   ein- für allemal zu erklären, diese niemals wieder ohne Erlaubnis des UN-Sicherheitsrates erneut einzusetzen

–       Gleichzeitig ziehen sich alle „Volkswehren“ zurück und müssen nachhaltig aufgelöst werden.

–       Öffentliche Sicherheit wird unter OSZE/UN-Aufsicht durch örtliche Polizeikräfte garantiert.

–       Zuwiderhandlungen gegen diesen Lösungsweg unter Beteiligung von bewaffneten Gruppen gleich welcher Art und Richtung werden OSZE/UN-seitig mit Personalverstärkungen unterbunden.

Schritt 6

Die Genf II-Gespräche enden mit einem gemeinsamen Abschlussvertrag spätestens 1. September 2014 – und die Erfüllung aller Vorgaben dieses Vertrages muss mit Überwachung und Sanktionen abgesichert werden.

Wichtige Bestandteile dieses Vertrages sind:

–       Die Bevölkerung der Krim hat das Recht, ihre eigene Zukunft selbst zu bestimmen. Durch die überwältigende Mehrheit im Referendum der Krim wird dessen Ergebnis allseits anerkannt. Dennoch stellt Russlands Einmischung in die Abhaltung dieses Referendums eine schwerwiegende Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Länder dar – und wird deshalb durch diesen Vertrag mit Sanktionen belegt durch ausgehandelte Schuldenstreichung Russlands zugunsten der Ukraine.

–       Russland akzeptiert das Ergebnis des Staatsstreichs vom 21. Februar 2014 – jedoch sind in der Ukraine faire und freie Wahlen bis Ende 2014 abzuhalten.

–       Ukraine, Georgien, Moldova und Belarus werden nicht an EU und/oder Nato herangeführt (Partnerschaften, Anwartschaften, Assoziierung etc.): der Status Quo wird eingefroren

–       einvernehmliche Lösungen sind vorzulegen für:

o   Transnistrien-Frage

o   Raketenschild in Europa

o   Gasschulden der Ukraine

o   Kompletter Stopp für jegliche Einmischung von dritter Seite in russische Gasgeschäfte

o   Kompletter Stopp für jegliche Behinderung russischer Gaslieferungen

–       Sollte die Ukraine jemals wieder russische Gaslieferungen über ihr Territorium behindern, wird die OSZE dies mit empfindlichen Sanktionsvorschlägen belegen, die unverzüglich durch EU und Nato-Länder zu vollstrecken sind.

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http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=20392

Interview mit dem iranischen Staatsrundfunk IRIB – auch über den Friedensplan für Ukraine. IRIB verlinkt auf diese Seite.