Regeln für Kartellmedien

Regeln für Medienkontakte

in Bundespartei und Untergliederungen (als PDF hier)

Grundregeln
Mit größeren und großen Medien müssen wir umsichtig und professionell umgehen, wie alle übrigen Partner auch. Dabei geht es darum, dass wir die volle Kontrolle über unsere Informationen behalten. WIR müssen stets bestimmen dürfen, in welchem inhaltlichen Umfeld wir auftreten. Diese Sicherheit entsteht nur in der sSchriftform und über Konventionalstrafen, falls sich die andere Seite nicht an die Vereinbarungen hält.
Folglich gilt: Bevor Interviews und/oder Informationen an Medien gegeben werden,
von den laut Satzung/Statut § 14 Abs. 3 dazu berechtigten Personen:
Vorsitzende und/oder offiziell von den Vorsitzenden berufene Sprecher, NIEMAND SONST!, Bundessprecher zu bundespolitischen oder internationalen Themen sowie allen Themen aller Untergliederungen, Untergliederungen (Landesverbände etc.) zu den Themen ihres jeweiligen Wirkungsgebietes und allen darunterliegenden Untergliederungen der Partei muss deshalb immer und ausnahmslos eine SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG (Muster beigefügt!) mit dem anfragenden Medium geschlossen werden, die zwingend mindestens vom zeichnungsberechtigten Chefredakteur (nicht: Abteilungsleiter, Redaktionsleiter etc.!) oder Geschäftsführer dieses Mediums unterzeichnet sein muss. OHNE eine solche schriftliche Vereinbarung sind Kontakte mit größeren und großen Medien nicht zulässig und können als parteischädigend gewertet werden – was zum Ausschluss aus der Neuen Mitte führen kann.
WICHTIG: Die Endkontrolle der geplanten Veröffentlichung steht immer unter redaktionellem Zeitdruck! Hier muss manchmal binnen Minuten entschieden werden!
In diesen Vorgang ist im Zweifel IMMER der Bundesvorsitzende einzubinden!
Im Hintergrund steht die Tatsache, dass die Nato-Führungsmacht USA, laut ihrer gültigen Militärdoktrin des Generalstabs „Joint Vision 2020“, Medien als Waffe im derzeit laut Doktrin dauernd weiterlaufenden Terrorkrieg sieht – das entspricht einer öffentlich erklärten Gleichschaltung. Bei Interviews muss eine NM-eigene Kamera ständig mitlaufen (Kontrollvideo).
Von diesen Grundregeln ausgenommen sind kleinere und systemkritische Medien und Mediennetzwerke, wie zum Beispiel: Nuoviso (Höfer), Querdenken TV (Vogt), Bewusst TV (Conrad), KenFM (Jebsen) und andere. Bei inhaltlicher oder politischer Unsicherheit ist unbedingt stets diesem hiermit vorliegenden Regelwerk zu folgen!

Arbeitsregeln
Grundsätzlich gilt ausnahmslos das veröffentlichte Programm der Neuen Mitte als sachliche Arbeitsbasis. Weitergehende Überlegungen sind grundsätzlich und ausnahmslos mit dem Vorsitzenden abzuklären, dies bedarf der Schriftform. Jeder Sprecher muss sich jederzeit an die Regeln halten.
Öffentliche Auftritte, insbesondere Medienauftritte und -Interviews, bedürfen der Absprache und Genehmigung durch den Vorsitzenden, das letzte Wort hat auch hier der Bundesvorsitzende. Dabei sind stets die Regeln für Medienkontakte einzuhalten.
Auftritt und Sprache folgen den gesellschaftlichen Regeln. Kleidung ist grundsätzlich stets formell und geschäftsmäßig: z. B. Krawatte, Jackett – Sprecherinnen und Sprecher vermeiden bitte kritische Diskussionen: Es geht um die Sache und die Gewinnung von Vertrauen in der Öffentlichkeit für unsere Anliegen und Arbeit.

 Muster  (Schriftliche Vereinbarung mit Medien –
PDF-Dokument zum Download hier)