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Steuerliche Informationen Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu € 3.300 im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu € 6.600 , unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind. Für die ersten € 1.650 € bzw. € 3.300 werden Ihnen nach § 34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinausgehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von € 1.650 € bzw. € 3.300 nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes. Eine Quittung geht Ihnen am Anfang des Folgejahres automatisch zu.