Im DM-Flyer: „Sozialleistungen gibt es nur für Deutsche“ – was bedeutet das konkret?

Eine lebhafte Diskussion hat eingesetzt um einen Satz auf Seite 3 unseres neuen Flyers – das ist gut so! Hier in Kürze die wichtigsten Links und Informationen: Die Aussage bezieht sich auf die Entscheidungen zweier Senate des Bundessozialgerichts vom Dezember 2015. Alles Wichtige hat Bundesvorsitzender Christoph Hörstel im RT Deutsch-Interview erläutert, Kurzfassung: Es kann nicht sein, dass jeder EU-Bürger die freie Wahl hat, sich jederzeit vom deutschen Steuerzahler ohne Verpflichtung zur Jobsuche Sozialhilfe auszahlen zu lassen. Das käme einer Vorzugsbehandlung gegenüber Deutschen gleich – und wäre praktisch ein bedingungsloses Grundeinkommen – allerdings exklusiv für EU-Ausländer!

Deutsche sind: alle Inhaber eines deutschen Passes – so will es das Gesetz; und dieses Gesetz ist absolut korrekt. Es geht also nicht darum, schon gar nicht in der Frage der Sozialhilfe, ob die Eltern aus Kamerun oder Istanbul kommen.

Und: Wenn und wo es in den vergangenen Jahren Entscheidungen gab, Migranten ohne deutsche Staatsangehörigkeit in die deutsche Sozialhilfe einzubeziehen, werden wir das in aller Regel nicht rückgängig machen. Was wir seitens der Deutschen Mitte allerdings auch nicht dulden werden, ist eine Masseneinwanderung aus der EU in die deutsche Sozialhilfe. Hier hat auch Frau Nahles von der SPD bereits politische Gegenmaßnahmen (Gesetzesänderung) angekündigt. Diese Ansicht wird nicht nur in ihrer Partei weithin geteilt: Die Union ist ebenfalls mit dem Thema beschäftigt…