Die Bundeszentrale Politische Bildung (BPB) hält zur Definition folgende Erklärung bereit: „Weil der Rechtsextremismus an sich über kein homogenes ideologisches Konzept verfügt, gibt es für den Begriff keine einheitliche Definition. Dem Duden zufolge ist ein (Rechts)-Extremist ein politisch extrem, radikal eingestellter Mensch. Als (rechts)extremistisch bezeichnet wird eine extreme, radikale politische Einstellung, die gezeigt, bezeugt, vertreten oder verfochten wird usw. Rechtsextremismus ist demnach Extremismus im Sinne der Ideologie der äußersten Rechten...
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