EZB-Betrugspolitik: Bundesverfassungsgericht stellt sich gegen das Recht

Die stark politisierte Richterwahl an Bundesgerichten fördert weitere Einschnitte in die Rechtssicherheit Deutschlands und Europas. „OMT“ lautet das Schreckenskürzel für die wahnwitzige EZB-Politik, gegen die der prominente CSU-Mann und erfolgreiche Münchner Anwalt Peter Gauweiler nunmehr erfolglos Beschwerde eingelegt hatte. Als Outright Monetary  Transaction werden solche Geschäfte bezeichnet, bei denen die Europäische Zentralbank (EZB, unter Leitung des Goldman Sachs-Mannes Mario Draghi) in unbegrenzter Höhe kurzfristige Staatsanleihen aus dem Euro-Gebiet ankaufen kann. Dieses „Instrument“ wurde 2012 geschaffen, um das ständig und grundsätzlich Crash-bedrohte Euro-Betrugsmodell so lange zu stützen, wie die Euro-Länder noch als zahlungsfähig gelten. Die griechische Praxis zeigt, dass dies auch absurde Verhältnisse einschließt, die schließlich auch Deutschland (be)drohen: Verkauf von Häfen und anderer staatlicher Werte, rettungslose Verarmung der gesamten Bevölkerung in entsetzlichem Maßstab und Unruhen werden von den Regimes unter der Fuchtel des Finanzkartells achselzuckend in Kauf genommen.

Gauweiler wollte diese Praxis stoppen, im Deutschlandfunk wurde das ablehnende Urteil heute dadurch dem Publikum schmackhaft gemacht, dass „Experten“ und redaktionelle Wortmeldungen versicherten, dass OMT auch künftig nicht eingesetzt würden. Wer derartige „Zusicherungen“ glaubt, hat sich innerlich von der Politik grundsätzlich verabschiedet, denn schon der jetzige Zustand widerspricht allen Erklärungen der verantwortlichen Politiker vor der Einführung dieser Betrugs“währung“.

Vor dem Urteil hatte es harte Warnungen aus dem Finanzsektor an das Gericht gegeben, um zu verhindern, dass es sich heute gegen die entsprechenden Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGh) stellt. Mit der neuen Entscheidung ist das System der Rechtssimulation in Deutschland um einen weiteren Tiefpunkt reicher. um Missverständnisse zu vermeiden: Es ist absolut wichtig zu klagen, notfalls immer wieder, um das Recht auf Widerstand (Art. 20 Abs. 4 GG) durch Ausschöpfung aller anderen Wege zu sichern.

Tatsächlich jedoch erinnert das Urteil auch daran, dass die EZB bis zu 60 Milliarden Euro MONATLICH für das Finanzkartell aufwenden darf, mit dem so genannten „QE“ (Quantitative Easing), das den Ankauf von Schrottpapieren aller Art mit erfundenem Zentralbankgeld erlaubt. Die Deutsche Mitte hat bereits darauf hingewiesen, dass derzeit pro Jahr 1.500 Billionen US$ vom privat beherrschten Banksystem „erfunden“, „geschöpft“ werden, obwohl die Geldmenge weltweit bereits seit einigen Jahren die weltweite Warenmenge um das Zehnfache übersteigt.

Und schließlich ist die schleichende Enteignung der Sparer durch Null-Zinsen und Verweigerung entsprechender anderer Einkunftsmodelle ein weiterer Sargnagel am Wohlstand der Bürger Europas und vor allem: Deutschlands.

Dass die Euro-Gruppe zusammen mit den USA und anderen Staaten munter weiter Richtung Crash steuert – und wie wichtig dieses Urteil für die Fortsetzung dieses kriminellen Kurses war, zeigt eine andere Entscheidung, die des „ESM“ (Europäisches Stabilitätsmanagement – !!) für die Auszahlung weiterer 7,5 Milliarden Euro an die Finanzhaie, die Griechenland erwürgen.

Da ist die sang- und klanglose Verlängerung der Sanktionen gegen Russland nur noch eine schwache Begleitmelodie im Crescendo der Hochverratspolitik vor allem der europäischen Nato-Regierungen.

Nachtrag: 22. Juli 2016

Die EZB erwägt nach Kenntnis der BVerfG-Stellungnahme, die Ausnahmeregeln für Hellas-Bonds HEUTE wieder in Kraft zu setzen. Allein dieses Schurkenstückchen wirft ein helles Licht auf die Betrugspolitik zum Nachteil Europas – und wie wichtig der Spruch des fehlbesetzten Bundesverfassungsgerichts für die Fortführung dieses kriminellen Wahnsinns ist.