BK65 Viruslüge: Korruption in Wissenschaft, Politik und Justiz: Dr. Barbara Kahler 2022-8-31

Viruslüge

Volltext: https://tinyurl.com/mrbyvkcu

Bitchute: https://www.bitchute.com/video/9xdk8Vofl5sY/

Guten Tag! Die Neue Mitte begrüßt wieder herzlich alle Interessierten.

Heute sind wir bei einem nicht so einfachen Thema: es geht um Gerichtsentscheidungen zu sog. „Impfpflichten“, die tatsächlich auf einen „Vergiftungszwang“ hinauslaufen, und die sträflich missachteten wissenschaftlichen Grundlagen zu diesen Urteilsfindungen. Es geht weiter um eine Gerichtsverhandlung, die vor einigen Jahren schon einmal um den Nachweis des angeblichen Masernvirus geführt wurde und was sich im Hintergrund des Prozessgeschehens so abgespielt hat. Ich gehe das Schritt für Schritt durch, damit die Zusammenhänge mit der heutigen Situation hoffentlich klar werden. Wie die Erfahrung zeigt, sind Justiz und Wissenschaft auf weite Strecken beide korrupt, und was bei dieser unheiligen Allianz am Ende herauskommt, spottet dem, was eigentlich ein „Rechtsstaat“ sein sollte.

Zur aktuellen Lage: In diesem Herbst haben wir es nicht nur mit der gewollt herbei geführten Energiekrise zu tun, man will auch die Corona-Maßnahmen wieder hochfahren. Der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des IfSG (Infektionsschutzgesetz) sieht eindeutig die Rückkehr zum Maßnahmenterror vor. Es ist ganz wichtig dabei zu beachten, dass es sich um rein politische Aktionen handelt, die mit Gesundheitsvorsorge und angeblichem Schutz „vulnerabler Gruppen“ nichts, aber auch gar nichts zu tun haben. Die Politik reagiert damit auf Anweisungen aus der internationalen Kartell-Ebene, um die Vorgaben des Great Reset zu erfüllen, die laut Plan zum großen Umbruch unseres gegenwärtigen Gesellschaftssystems führen sollen.

Das alte Geld- und Finanzsystem ist an sein vorhersehbares Ende gekommen und soll durch Digitales Zentralbankgeld und ein sozialkreditgesteuertes Grundeinkommen ersetzt werden. Die Hintergründe dazu erklärt wieder einmal meisterlich Ernst Wolff in seinem neuen Vortrag in der Schweiz, der Link ist angegeben.

https://www.youtube.com/watch?v=xZUOSxCDKnU – WEFF 20.08.2022 – Ernst Wolff

Unsinnige Zwangsmaßnahmen und Giftspritzen-Nötigung sind also perfide Mittel zum bösen Zweck, weil der Zusammenbruch unseres bisherigen Gesellschaftssystems und die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen beabsichtigt sind. Es handelt sich dabei um eine reine Auftragsarbeit. Etwas einfacher ausgedrückt: Auf den kaputten Strukturen soll dann später das neue System aufgebaut werden, bei dem es sich im Grunde um eine Überwachungsdiktatur handelt. Erste Ansätze einer „Gesundheitsdiktatur“ erleben wir ja bereits jetzt. Man wird ziemlich sicher im Herbst das Auftreten neuer oder altbekannter Krankheitserreger behaupten. Das ist dann eine weitere Propagandalüge, um die Rückkehr zu Corona-Maßnahmen und Zwangs-Vergiftung durch sog. Impfungen zu rechtfertigen. Gegen diese aufgenötigte Körperverletzung im Namen von „Gesundheitsvorsorge“ und „Infektionsschutz“ wurde auch schon mehrfach Klage bei Gericht eingereicht, aber ohne Erfolg.

Drei Bundesgerichts-Verfahren gegen sog. „Impfpflichten“ sind in diesem Jahr gescheitert:

Die Covid-„Impfpflicht“ für Gesundheits- und Pflegepersonal: Klage vom Bundesverfassungsgericht im Mai 2022 abgewiesen.

Der „Soldatenprozess“ gegen die Covid-„Impfung“ als Duldungspflicht bei der Bundeswehr: Klage im Juli 2022 vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen.

Die Verfassungsbeschwerde gegen die Masern-„Pflichtimpfung“ wurde im August 2022 im Hauptverfahren vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen.

Diese Verfahrensweise hat System und wird seit Jahrzehnten betrieben. Man hat von langer Hand einen angepassten, zielgerichteten Personalwechsel in die entsprechenden Ämter betrieben, also beispielsweise in Verwaltung und Justiz, aber auch in den Wissenschaftsbetrieb und die Medien. Das offenbart sich jetzt auf allen Ebenen, u.a. in der Gerichtsbarkeit und der Berichterstattung darüber. So erklären sich auch Gerichtsentscheide, von denen man aufgrund der Faktenlage ein Urteil zugunsten der Kläger erwarten würde, wie z.B. bei der Verfassungsbeschwerde gegen die sog. Masern-Impfpflicht. Die Nötigung zur Masern-Impfung, bei der es sich wie bei ALLEN sog. Impfungen um eine Vergiftung handelt, ist jetzt „rechtskräftig“ geworden und wird zum Problem für alle die Menschen, die da nicht mitmachen und sich und/oder ihre Kinder der staatlich verordneten Körperverletzung nicht aussetzen wollen. Das „Masernschutzgesetz“ ist zwar schon im März 2020 in Kraft getreten, dann gab es aber eine Übergangsfrist für die Einführung bis zum Juli 2022. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten eine Masernimpfung vorweisen müssen. Als Ausnahmen gelten der Nachweis einer durchgemachten Masernerkrankung oder der Impfunfähigkeit.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html

Dieselbe „Pflicht“ (also Zwang) gilt auch für Erzieher, Lehrer, Tagesmütter, medizinisches Personal – also u.a. für Arztpraxen und Krankenhäuser – sowie für Flüchtlinge und Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften. Es ist also nicht nur eine Angelegenheit, die Eltern und Kinder betrifft, sondern ähnlich wie bei der sog. „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ sind es ganze Berufsgruppen, wobei sich hier sogar einige überschneiden. Wir haben es also mit dem gleichen Zwangsmuster zu tun wie beim Corona-Betrug: Zur SPRITZE wird nicht direkt gezwungen, aber der NACHWEIS eines behaupteten sog. „Impfschutzes“ gegen Masern wird verlangt. Da in Deutschland außerdem Schulpflicht herrscht, ist das Problem bei Nichtbefolgung der Zwangspolitik kaum lösbar. Leider fehlte in Deutschland der massive Protest auf den Straßen und vor den Institutionen, als die Regierung vor über elf Jahren begann, eine „Masern-Impfpflicht“ zu diskutieren.

Damals war in den Medien auch noch wesentlich mehr kritische Meinungsäußerung möglich als heute. Diese Gelegenheit ist verpasst worden, und das mehrfach. Vor zwei Jahren hatten dann vier Elternpaare mit ungeimpften Kleinkindern vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil sie in der Masernimpfpflicht einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und ihr Erziehungsrecht sahen. Sie waren aber 2020 mit ihrem Eilantrag gescheitert.

https://www.bild.de/ratgeber/2022/ratgeber/masern-impfpflicht-zumutbar-gericht-weist-verfassungs-beschwerden-zurueck-81041050.bild.html

Kürzlich wies nun das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde auch im Hauptsacheverfahren zurück, und damit ist die Masern-Impfpflicht endgültig bestätigt worden. Das ist der Hintergrund, vor dem wir uns hier bewegen. Das Gericht argumentierte, die Grundrechtseingriffe seien zumutbar, um besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article240540373/Bundesverfassungsgericht-weist-Beschwerden-gegen-Masern-Impfpflicht-zurueck.html

Christoph Hörstel kommentiert dazu in seinem Wochenbericht vom 20.8.2022:  Zitat:

https://christoph-hörstel.de/kw22-33-westmedien-sichern-kriegsplanung-christoph-hoerstel-2022-8-20/

„Der vor rund zweieinhalb Jahren eingeführte Masern-Impfzwang unter anderem für Kita-Kinder bleibt in Kraft. Der Giftzwang soll angeblich dazu beitragen, die Masern eines Tages ganz auszurotten. Bundesregierung und Justiz nehmen deutlich erkennbar Bezug auf die Viruslüge: (Zitat im Zitat) „Experten gehen davon aus, dass das hochansteckende Virus erst dann keine Chance mehr hat, wenn flächendeckend mindestens 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind.“

Jetzt wieder Christoph Hörstel dazu: „Die Anwälte der Eltern hatten auf die Beweisführung zur Viruslüge verzichtet.“  Zitatende.

Die „Initiative freie Impfentscheidung e.V.“ fragt sich inzwischen, ob das Robert-Koch-Institut (RKI) die Masernimpfraten von Kindern nach unten „korrigiert“ hat – quasi als politisch motivierten Wissenschaftsbetrug – weil diese zu hoch waren, um eine Impfpflicht zu rechtfertigen. Die Initiative hatte die vom RKI herausgegebenen Auswertungen der Impfraten zu den Masernimpfungen einiger Jahre verglichen und festgestellt, dass die Impfraten teilweise um mehr als 6% nach unten verändert worden waren und damit nicht mehr über dem von der WHO als ausreichend angesehenen Schwellenwert lagen.

https://impfentscheidung.online/korrektur-masernimpfraten-kinder-unten/

So eine Korrektur durch die Regierungsbehörde RKI unter die Grenze der WHO-Vorgabe wirkt natürlich als Motivationsschub und Begründungshilfe bei einer Gerichtsentscheidung gegen die Kläger. Schaut man sich auf der Webseite der prozessführenden Anwälte um, findet man umfangreich und sauber ausgearbeitete Informationen über die rechtlichen Grundlagen zum Gesetz, die Unzumutbarkeit der Impfpflicht, des Eingriffes in das Elternrecht, den Verstoß gegen die Menschenwürde, Impfkomplikationen und Impfschäden und deren fast unmögliche Durchsetzung vor Gericht und vieles andere mehr, sogar die „Scheinheiligkeit des Gesetzeszwecks“ wird abgehandelt.

https://beatebahner.de/lib.medien/Verfassungsbeschwerde%20gg%20Masernschutzgesetz%2C%20%20RAin%20Beate%20Bahner%2028.2.2021%20public.pdf

Leider geht diese ganze wertvolle juristische Arbeit aber ebenso wie die Vorläuferschriftsätze der Kollegen aus dem „Soldatenprozess“ und der Klage zur „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ von einem wissenschaftlichen Irrglauben aus.

Denn es gibt hier einen Abschnitt über die Masernkrankheit, in dessen Text auf „Masernviren“ Bezug genommen wird – und damit bewegt sich die Argumentation leider auf dem Boden der Unwissenschaftlichkeit bzw. der Wissenschaftslüge über die Behauptung der Existenz von Viren, wir können auch kurz dazu sagen:  Viruslüge.

Es gibt einige Kommentare aus den alternativen Medien, die ebenfalls das Thema auf den Punkt bringen:  Warum wurde die Virus-Beweisfrage nicht gestellt?

Es gab auch früher schon einige Klagen gegen einen „Masernimpfpflicht-Zwang“, die aber weniger bekannt wurden.

Diese Klagen gingen alle von einem krankmachenden Virus aus und scheiterten. Damit haben sie den Virus-Irrglauben bzw. das offizielle Glaubensbekenntnis an die angeblich gefährlichen, ansteckenden Viren stabilisiert und das wichtigste Argument aus der Hand gegeben.

Denn alle anderen Argumente gegen eine „Impfpflicht“ – die ja ein Zwang ist – erlauben den impfgläubigen Beteiligten, sich in endlose Diskussionen zu verlieren und den Glauben an „schützende Impfungen“ zu untermauern.-

Um eines klar festzuhalten:  das Stellen der Virus-Beweisfrage vor Gericht ist KEINE Garantie zum Gewinnen, weil es heute fast nur noch politisch motivierte Urteile gibt und wissenschaftliche Fakten nicht mehr zählen.

Man kann aber damit am besten die Widersprüche und Sinnlosigkeit der Maßnahmen aufzeigen:

für keine Impfung, für keinen Lockdown, Abstandsregeln, Maskenterror und für keine sog. „Impfung“ und Gen-Nano-Spritze gibt eine wissenschaftliche Rechtfertigung.

Mit der Virusbeweisfrage fordert man die ausgehebelten Wissenschaftsregeln ein und kritisiert die grobe Unwissenschaftlichkeit und Antiwissenschaftlichkeit der Virologe.

Gleichzeitig entlarvt man auch die Justiz als das, was sie ist: Vollstrecker politisch gewünschter Fehlentwicklungen.

Die Justiz hätte mit der Virusbeweisfrage zu einer tiefergehenden Güterabwägung kommen müssen, wenn sie das nicht tut, macht sie sich mitschuldig und deckt den Wissenschaftsbetrug.

Prozessbeobachter bezeichnen diesen Vorgang, in dem man das Gericht sozusagen demaskiert und in Entscheidungsnot bringt, als „die Justiz bösgläubig machen“.  Kein Richter wird sich dann später noch damit herausreden können, er habe nichts von diesem Wissenschaftsbetrug gewusst. Auf der anderen Seite können aber Richter nur über das urteilen, was beantragt wird. Beantragt niemand die Virusbeweisfrage, brauchen sich Richter damit auch nicht zu befassen.

Wird ein Gericht jedoch gezwungen, sich mit einem Antrag zu befassen, hat man schon ein Stück gewonnen, auch wenn der Antrag abgewiesen wird.

  • Denn dann kann man den Richtern nachweisen, dass sie über Virus-Beweisfrage und Wissenschaftsbetrug Bescheid wussten. Ohne solche Anträge können sie immer behaupten, sie hätten davon nichts gewusst.

Auch im Soldaten-Prozess zum „Covid-19-Impfzwang“ bei der Bundeswehr wurde die Virusbeweisfrage nicht gestellt, dabei wäre das die bestmögliche Gelegenheit gewesen, weil langwierige Vorinstanzen übersprungen werden konnten und man in dieser Sache gleich bei einem Bundesgericht war. Man fragt sich, ob möglicherweise die Anwälte die Bedeutung der Virusbeweisfrage nicht verstehen.

https://t.me/impfen_nein_danke/117381

Die Wissenschafts-Plattform Corona_Fakten erklärt, allen Beteiligten sei bekannt, dass Dr. Stefan Lanka die seit Jahren vorbereitete Masernimpfpflicht damals zunächst abwehren konnte, in dem er den sog. „Masernvirus-Prozess“ startete und schließlich 2016 gewann.

Corona_Fakten hatte im gerade beschriebenen Hauptsacheverfahren der Eltern gegen die sog. Masern-Impfpflicht Argumentationshilfe angeboten, aber niemand wollte die Wissenschaftlichkeit hinter der Virus-Behauptung einfordern und damit die Existenzfrage stellen. Durch die Urteile im Masernvirusprozess und die zugrunde liegenden Gutachteraussagen wurden damals alle Existenz-Behauptungen des Masern-Virus widerlegt. Dr. Lanka selbst hatte bei mehreren Vorträgen öffentlich geäußert, dass er bereit sei, bei einer entsprechenden Gerichtsverhandlung als Gutachter aufzutreten. Diese Möglichkeiten blieben bedauerlicherweise ungenutzt und Corona_Fakten beklagt, dass die Anwälte sich scheinbar selbst dann nicht an die Virus-Existenzfrage trauen, wenn ihnen viele Berichte über einen fehlenden Virus-Beweis geliefert werden, und das weltweit. Es folgen einige Beispiele dazu: Der Schriftverkehr von Dr. Christine Massey aus den USA und dem Corona_Fakten-Team belegt z.B. in bisher über 200 Fällen, dass die angeschriebenen Institutionen auf der ganzen Welt keinen einzigen Nachweis für die Existenz vom behaupteten SARS-CoV-2-Virus in Form eines Isolats haben oder die notwendigen Kotrollversuche vorlegen konnten.

https://odysee.com/@impfen-nein-danke:b/mike_adams_christine_massey_keine_virusnachweise:c

Auch die von Corona_Fakten veröffentlichten Kontrollversuche zur Widerlegung der Virenexistenz wurden von den Anwälten nicht als Argumentationsgrundlage genutzt. Diese auf Initiative von Dr. Lanka und seinem Team durchgeführten Kontrollversuche widerlegen die Behauptung eines krankmachenden Virus und sind jederzeit reproduzierbar, können also jederzeit wiederholt werden.

https://telegra.ph/Kontrollexperiment-Phase-1—Die-Widerlegung-der-Virologie-durch-den-cytopathsichen-Effekt-03-10

https://telegra.ph/Kontrollexperiment-Phase-2–Entlarvt-Wie-in-der-ma%C3%9Fgeblichen-Studie-zu-SARS-CoV-2-durch-die-chinesischen-Wissenschaftler-getrick-04-03

https://telegra.ph/Kontrollexperiment-Phase-3—Strukturelle-Analyse-von-Sequenzdaten–genetische-Untersuchungen-best%C3%A4tigen-Es-gibt-keine-krankmach-04-25    Teil 1 von 2

https://telegra.ph/Kontrollexperiment-Phase-3—Strukturelle-Analyse-von-Sequenzdaten–genetische-Untersuchungen-best%C3%A4tigen-Es-gibt-keine-krankmach-05-21   Teil 2 von 2

Der Schriftverkehr vom Corona_Fakten-Team mit dem Schweizer Rechtsanwalt Philipp Kruse hatte ebenfalls bestätigt, dass es keinen Virus-Nachweis gibt. Außerdem war nachweislich kein einziger Virologe bereit (und wird es wohl auch niemals sein), unter Eid vor Gericht auszusagen, dass die in der Wissenschaft benötigten Kontrollversuche zum Virusnachweis jemals durchgeführt wurden, oder dass jemals ein Virus im Sinne des Begriffs der „Isolierung“ aufgereinigt dargestellt wurde.

Sogar der damals gerichtlich bestellte Gutachter im Masernvirusprozess musste bestätigen, dass keine der als Virus-Existenzbeweis geltenden Studien zu den Masern alle wissenschaftlichen Kriterien vorweisen kann – also alle Bedingungen erfüllen kann, um als „wissenschaftlich“ zu gelten.

Damit ist ein behaupteter „Masernvirus-Beweis“ durch diese als „Klassiker“ geltenden Arbeiten hinfällig.

https://t.me/Corona_Fakten/1148

Abschließend dazu die Zusammenfassung von Corona_Fakten, Zitat: „Wer nach zweieinhalb Jahren in der Aufklärung nicht verstanden hat, was für ein Wissenschaftsdefizit in diesem Bereich herrscht, und wer selbst in etlichen Aussagen bestätigte, dass die Aussagen der Behörden und Institutionen (wie dem RKI und PEI) lückenhaft, fehlerhaft und manipuliert seien, und trotzdem auf den größten Irrtum hereinfällt – und zwar die der Behauptung, es existierten krankmachende Erreger -, der muss blind oder verängstigt sein.“ Zitatende hier, und noch weiteres Zitat, dem sich DIE NEUE MITTE anschließt: „Wer wird der erste Anwalt sein, der die Klarheit hat, die richtigen Fragen in Bezug auf Viren und Impfpflichten zu stellen, und den Mut, die Virenexistenzfrage vor Gericht zu bringen?“ Zitatende.

Um es an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich zu sagen: Die Virusbeweisfrage MUSS gestellt werden, es gibt keinen strategischen Vorteil, wenn man sie verschweigt – denn einen Prozess um die Sinnhaftigkeit einer „Impfpflicht“, die in der Anwendung ja immer ein ZWANG ist, verliert man heutzutage in jedem Fall, völlig unabhängig von der Beweisführung. Ganz einfach deshalb, weil es eine politische Vorgabe ist, egal, welche guten Argumente über Impfschäden, mangelnde Nutzen-Risiko-Abwägungen, Wirksamkeit, Verfassungswidrigkeit usw. man da als Anwalt anführt. Man sollte meinen, dass die Anwälte das inzwischen wissen müssten, zumindest durch die Prozesserfahrungen der letzten zwei Jahre. Im Umkehrschluss kann man also genau so gut die Virusbeweisfrage stellen, denn dann ist das Thema endlich in der Welt, auch wenn der Prozess verloren ist – ein Prozess, den man ohne Stellen dieser Frage aber auch verloren hätte! Es handelt sich hier um festgefahrene Fronten, Big Pharma & Co. haben seit weit über hundert Jahren ihre Strukturen mit vielen Verflechtungen und unter enormem Mitteleinsatz weltweit aufgebaut, bis in die Wissenschaft, Justiz, Politik, Behörden und Medien hinein. Deshalb können wir auch nicht diesen einen „Wunderprozess“ erwarten, in dessen Verlauf nach dem einmaligen Stellen der Virusbeweisfrage im Beweisantrag das Gericht die Virologie auf einmal öffentlich als Betrugsmodell anerkennt.

Ãœber hundert Jahre Indoktrination, gezielte Beeinflussung und Umerziehung in Schule, Ausbildung, Lehre und Berufsausübung und die damit verbundenen Denkschablonen lassen sich nicht plötzlich auflösen, das geht nur schrittweise – und das wiederholte Stellen der Virusbeweisfrage vor Gericht ist EIN grundsätzlicher Schritt dazu, und wenn es in hunderten von Prozessen zu geschehen hat. Das feige Wegducken vor dieser Frage verzögert das Finden von Auswegen aus der unheilvollen Situation, denn je mehr Lügen wir offenkundig machen können, desto schwieriger wird die Gesamtlage für die Systemlügner. –

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat wie zu erwarten den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, mehrere Beschwerden von Eltern gegen die Masern-„Impfpflicht“ abzuweisen. Zitat Lauterbach:  „Der Beschluss des Verfassungsgerichts ist eine gute Nachricht für Eltern und Kinder“. Zitatende.

https://www.mmnews.de/aktuelle-presse/186047-lauterbach-begruesst-urteil-zur-masern-impfpflicht

Fürs Protokoll:  Herr Lauterbach ist übrigens darüber informiert worden, dass das Masernvirus nicht existiert. Damit kann der Minister nicht mehr behaupten, er habe von nichts gewusst.-

https://t.me/impfen_nein_danke/117107

Es gibt bereits jetzt viele Menschen, die wegen der Nicht-Einhaltung von Corona-Maßnahmen einschließlich des Impfzwangs ein Bußgeld oder eine Anzeige zu erwarten haben. Mit dem abgesegneten Masernimpfzwang werden es noch mehr werden. Allen Maßnahmen und Regelungen, gegen die hier angeblich „verstoßen “ wurde, ist eines gemeinsam: Sie stützen sich auf ein und dieselbe Behauptung, nämlich, dass ein gefährliches und übertragbares Virus existiere.

Für diese Menschen hat Corona_Fakten kürzlich eine Vorlage für einen Einspruch vor Gericht und die entsprechenden Beweisanträge herausgegeben. Der Link zum Artikel ist hier beigefügt.

https://telegra.ph/Wegen-Bu%C3%9Fgeldes-vor-Gericht-Vorlage-f%C3%BCr-Einspruch-und-Beweisantr%C3%A4ge-08-07

Die Argumentation ist kurz und schlüssig:

  • Das Gericht muss aufgefordert werden, die Bestätigung eines Virologen vorzulegen, wo unter Benennung der ganz konkreten Textstellen aus mindestens einer wissenschaftlichen Original-Arbeit die Existenz des SARS-CoV-2-Virus (oder Maservirus) wissenschaftlich nachgewiesen wurde.
  • Diese Veröffentlichung muss selbstverständlich auch die Kontrollexperimente zum Ausschluss von künstlichen Veränderungen durch die angewandte Technik und durch Selbsttäuschung enthalten.
  • Die Arbeit soll belegen, dass eine virale Struktur, die als SARS-CoV-2 (oder Masernvirus) benannt wurde, durch Isolation und biochemische Charakterisierung ihrer Bestandteile entdeckt wurde.

Nicht der Beklagte hat den Beweis für die Existenz oder Nicht-Existenz eines ansteckenden „Virus“ zu erbringen, sondern der In-Verkehr-Bringer und Anwender dieser Behauptung. Soweit Corona_Fakten.-

So sollte es theoretisch jedenfalls in einem Rechtsstaat zugehen. Praktisch haben wir es aber heute in Fragen wie der nach der Sinnhaftigkeit des „Impfens“, die ja eng verknüpft ist mit dem Existenzbeweis des Virus, gegen das zwangs-geimpft“ werden soll, mit ideologisch motivierten Urteilen zu tun und nicht mit sachgerechten. Um es abschließend noch einmal zu erklären: Das hier ist KEIN Erfolgsrezept und kein Fahrplan für einen Prozessgewinn, aber ein wichtiger Schritt zum Sichtbarmachen des justizgedeckten Wissenschaftsbetruges.

Immerhin gibt es als Blaupause den inzwischen berühmt gewordenen Masernvirus-Prozess, den Dr. Stefan Lanka rechtskräftig am 01.12.2016 auch in dritter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gewonnen hat. Dr. Lanka räumt allerdings inzwischen ein, dass dieser Prozess wohl heute nicht mehr zu seinen Gunsten ausgehen würde. Damit bezieht er sich auf die bedauerliche Entwicklung, dass heute wesentlich mehr als früher rein politische bzw. ideologische Gerichtsurteile gesprochen werden. Allerdings spielte die Politik auch damals schon erheblich in den Prozess hinein, und weil wir Ihnen das nicht vorenthalten wollen, folgt hier eine kurze Schilderung. Den gesamten Text dieser spannenden Geschichte können Sie auf der Webseite der Internet-Plattform impfen-nein-danke nachlesen, der Link ist angegeben.

https://impfen-nein-danke.de/masernvirus-vor-gericht/

Dr. Lanka hatte am 24.11.2011 ein Preisgeld von 100 000 Euro für denjenigen ausgelobt, der eine wissenschaftliche Veröffentlichung vorlegen kann, in der die Existenz des Masern-Virus nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen und darin u.a. auch der Durchmesser vom Virus bestimmt ist.

https://web.archive.org/web/20120627193230/http://www.gesundheitlicheaufklaerung.de/masern-virus-100-000-euro-belohnung

Ein Arzt nahm das Angebot an und legte sechs wissenschaftliche Arbeiten vor, die den geforderten Beweis erbringen sollten. Dr. Lanka sah die Ausschreibungsbedingungen als nicht erfüllt an, so unter anderem die Bedingung, dass die Arbeitsschritte dokumentiert sein müssen, wozu als erster Schritt die Bestimmung des Durchmessers gehört. Das wiederum erfordert, dass es vorher eine Reinisolation des behaupteten Virus gegeben haben muss und dass Modelle, die auf Annahmen und Schätzungen beruhen, nicht anerkannt werden. Diese anerkannten wissenschaftlichen Regeln für die Virus-Isolation wurden 1973 vom Pasteur-Institut in Paris aufgestellt und sind online bei impfen-nein-danke verfügbar: https://impfen-nein-danke.de/fehlende-virus-isolation/#rulesforisolation

In Deutschland wurden die anerkannten, verbindlichen Regeln 1998 unter dem Titel „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ veröffentlicht und zuletzt im April 2022 geändert: https://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/gwp/

Der Arzt reichte Klage gegen Dr. Lankas Weigerung ein, das Preisgeld auszuzahlen, und so kam es im März 2015 zur erstinstanzlichen Klage vor dem Landgericht Ravensburg. Damit ging es zum ersten Mal in der Medizingeschichte in einer Gerichtsverhandlung um die Frage, ob ein krankmachendes Virus existiert oder nicht. Das war auch die Absicht hinter diesem Preisausschreiben, denn Dr. Lanka wusste ganz genau, dass er vom wissenschaftlichen Standpunkt aus gewinnen müsste. Nur ging es hier leider nicht um Wissenschaftlichkeit, denn das Gericht folgte den Ausführungen des vom Kläger bestellten Gutachters. Der behauptete, die vorgelegten sechs Studien seien formal wissenschaftlich, da in Fachzeitschriften veröffentlicht und gegengelesen, also peer reviewed, und das Masernvirus sei in der Gesamtheit der Studien nachgewiesen – also in jeder Arbeit befände sich sozusagen ein Teilbeweis. Dem Gericht reichte das aus und trotz erheblicher Mängel in der Argumentation des Gutachters gewann der Kläger, weil die Studien angeblich die Ausschreibungsbedingungen erfüllten und ein Beweis für die Existenz des Masernvirus erbracht sei. Das Urteil wurde als ein sog. „Stuhlurteil“ verkündet, so nennt man eine Urteilsverkündung direkt in der Sitzung. Im vorliegenden Fall bedeutet es, dass das Gericht sich weder Zeit noch Mühe genommen hat, die Sachargumente der beklagten Seite sorgfältig abzuwägen und ein politisch-korrektes Urteil gefällt hat. Soweit die erste Instanz.

Wie gesagt, das fehlerhafte und widersprüchliche Gutachten und die Stellungnahme von Dr. Lanka und sein Gegengutachten dazu können Sie auf der Webseite von impfen-nein-danke nachlesen, und ebenso den ausführlichen Bericht über die Verhandlung in der zweiten und schließlich dritten Instanz. Ein Prozessbeobachter hat die Einzelheiten schriftlich genau festgehalten. Damit gibt es einen wertvollen Zeugenbericht, denn – wen wundert es – auch Gerichtsprotokolle können auf wundersame Art manchmal Lücken haben, wenn man sie später in die Hand bekommt.

https://impfen-nein-danke.de/masernvirus-vor-gericht/

 

In der zweiten Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gewann Dr. Lanka dann im Februar 2016 den Prozess, die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers beim Bundesgerichtshof wurde im Dezember 2016 abgelehnt und damit war das Urteil vom OLG Stuttgart zugunsten von Dr. Lanka rechtkräftig geworden.

https://impfen-nein-danke.de/masernvirus-vor-gericht/3/#olg

Das OLG Stuttgart gab Dr. Lanka Recht, seine Lesart seiner Auslobung sei anzuwenden, dass eine Arbeit den Beweis erbringen müsse und nicht sechs, und verwarf die Lesart des Klägers und seines Gutachters, dass die sechs vorgelegten Arbeiten zusammengenommen den Auslobungstext erfüllen würden. Mit dieser Beschränkung auf einen Formfehler über die Anzahl der Arbeiten hat das OLG den leichtesten Weg gewählt, um die Virusbeweisfrage nicht klären zu müssen. Mit dieser vorgeschobenen Begründung haben sie signalisiert, dass die Justiz nicht an der Klärung der Virusbeweisfrage interessiert ist. Gleichzeitig erklärte der Richter die Aussichtslosigkeit eines Anrufens der nächsten Instanz, also des Bundesgerichtshofes. Das war die Botschaft an Kläger und Beklagten, dass keiner von beiden in der nächsten Instanz erfolgreich sein würde. Natürlich hätte man genauso gut die Forderung nach „einer Arbeit“ auch so auslegen können, dass damit nicht eine einzelne gemeint sein muss, sondern auch mehrere gemeint sein können, wie es die Erstinstanz auch getan hatte. Dass das OLG nun die andere Lesart bemüht, signalisiert, dass man die Gegengutachten nicht anfassen wollte, weil das die offizielle Virusexistenz gefährdet hätte.

Damit war zwar die 100 000 Euro-Forderung vom Tisch, aber die unbeantwortete Frage nach dem Beweis für die Existenz des Masernvirus stand immer noch im Raum bzw. Gerichtssaal, und da steht sie heute noch als gigantischer Elefant, den keiner sehen will und an dem doch niemand vorbeikommt. Das politisch-korrekt zusammengeflickte Urteil der ersten Instanz war in der zweiten Instanz bei der von Dr. Lanka zusammengetragenen Fülle von logischen Argumenten rein biologisch-wissenschaftlich nicht mehr zu halten. Dr. Lanka hatte der Berufungsinstanz fünf wissenschaftliche Gegengutachten vorgelegt, die alle bezeugten, dass in keiner der vom Kläger vorgelegten Beweisarbeiten korrekte Kontrollversuche durchgeführt wurden. Diese Kontrollversuche sind aber ein Grundpfeiler solider wissenschaftlicher Experimentalarbeit. Werden sie nicht oder nur unzureichend durchgeführt, kann das Zustandekommen der Ergebnisse durch den Versuchsaufbau selbst nicht ausgeschlossen werden, und man muss diese Arbeiten als unwissenschaftlich ansehen. Das OLG zog offenbar die Notbremse, als es die Gefahr sah, dass Dr. Lanka ein Gutachten darüber beantragen könnte, ob es überhaupt in der gesamten Virologie eine konkrete Studie gibt, welche die Existenz des Masern-Virus anhand von wissenschaftlich korrekt durchgeführten Versuchen beweist. Eine solche Studie gibt es weltweit nicht, und es würde sich weltweit kein Virologe oder Wissenschaftler finden, der das unter Eid behaupten könnte. Eine weitere Beweisaufnahme wurde abgelehnt, so dass die von Dr. Lanka bestellten Gutachter nicht auftreten konnten. Dr. Lanka hatte inzwischen ein Labor beauftragt, die bisher ausgebliebenen Kontrollversuche zum Masernvirusbeweis auszuführen. Das Ergebnis wäre für Kläger und Gericht sowie die ganze Virologie niederschmetternd gewesen: Es gibt weit und breit kein Virus, alle behaupteten Effekte im Labor, die man einem Virus zuschreibt, werden durch den Versuchsaufbau selbst an den Zellkulturen erzeugt. https://impfen-nein-danke.de/masernvirus-vor-gericht/3/#gegengutachten

Diese Botschaft durfte natürlich nicht bis in den Gerichtssaal gelangen, also sprach man vorher ein salomonisches Urteil, in dem man Dr. Lanka von der Zahlung freisprach, sich aber für den Virusbeweis als nicht zuständig erklärte und dies mit einem Formfehler überdeckte, der nicht einmal einer war. Eine Kontrolle der Wissenschaft durch die Justiz findet damit nicht statt und eine korrupte Wissenschaft darf selbst entscheiden, ob sie sich korrupt fühlt oder nicht.

Damit ist der Rechtsstaat und seine Schutzfunktion ausgehebelt, besonders auch die Grundrechte Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit, wenn eine Machtgruppe nur groß und mächtig genug ist.

Im Fall von Big Pharma eben global und mafiös agierend, freie Forschung und freies Geistesleben unterdrückend. Das Interessante ist, – wie der Prozessbeobachter berichtet – dass der Richter das Urteil schon zu Beginn des Prozesses vorweggenommen hatte: Der hatte nämlich gleich am Anfang erklärt, dass man Dr. Lanka gewinnen lassen werde, sodass er die 100 000 Euro nicht zahlen müsse. Aber in der Frage, ob es das Masernvirus gibt oder nicht, da werde nicht die Justiz entscheiden, das könne nur die Wissenschaft klären. Damit wurde der Ball zurück ins Feld der Wissenschaft gespielt, und genau diese Klärung verweigert die Wissenschaft, deshalb war ja Dr. Lanka gerade über die Öffentlichkeit bzw. die Justiz gegangen. Der Richter gab in der Verhandlung sogar zu, dass man beim Bundesgerichthof, also der nächsten Instanz, angefragt habe, ob die denn wollten, dass man beim Oberlandesgericht über die Virusfrage entscheide. In Rücksprache mit dem BGH hieß es dann – wörtlich – „macht die Kiste zu“. Ãœbersetzung:  Entscheidet so, dass die Virusfrage vom Tisch kommt – also ungefähr das, was Dr. Wodarg in Corona-Ausschuss Sitzung Nr. 90 sechs Jahre später dazu sagt. Die Frage ist damit nicht vom Tisch, der Tisch ist nur verschoben worden. In diesem Tische-Verrücken ist die Justiz richtig gut, sonst hätten sie wohl öfter ein Problem, denn paar Jahre zuvor hatte das BGH mit einem Grundsatzurteil darüber entschieden, was Wissenschaftlichkeit ist, bzw. was sie zu sein hat: also die Einhaltung von Regeln, Ãœberprüfbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Wiederholbarkeit von Experimenten, usw.

Der Bundesgerichtshof hatte also genau DIE Forderungen als Beweis für Wissenschaftlichkeit anerkannt, die auch Dr. Lanka als Maßstab an die Arbeiten über den Virusbeweis anlegt. Es wäre damit ein ganz schwieriges Unterfangen geworden, dieses Grundsatzurteil in der Virusbeweisfrage gegen Dr. Lanka zurechtzubiegen und seine Argumentation als „unwissenschaftlich“ darzustellen.-

Nach dem Prozess hatte das Gericht übrigens der Presse auch noch eine Gebrauchsanweisung für die Berichterstattung gegeben. Wie der Prozessbeobachter berichtet, bläute der Richter nach der Urteilsverkündung der Presse ein, Zitat: „An die Vertreter der Presse – ich möchte morgen nicht in der Zeitung lesen, das Masernvirus gibt es nicht!“  Zitatende.

Das Masernvirus gibt es also weiterhin, zwar nicht in der Wirklichkeit, aber im Urteilstext und als Glaubensbekenntnis. Die Gerichtsentscheidung erfolgte nicht aufgrund eines Formfehlers, wie gerne behauptet wird, sondern weil das Gericht nicht über die Existenz des Masernvirus entscheiden WOLLTE und sich darum auf einen Formfehler zurückzog, der keiner war. Die Virusgläubigen wiederum nehmen die Schutzbehauptung eines Formfehlers gerne auf, damit sie nicht zugeben müssen, dass sie keinen Virusbeweis nach den verbindlichen Regeln der Wissenschaft zeigen können und ihn nur behaupten.

 

Das Masernvirus gibt es nur politisch, aber nicht wissenschaftlich, den Unterschied macht nur leider fast niemand, weil die Wissenschaft bisher als wissenschaftlich und frei angesehen wird. Die politische und industrielle Steuerung der Wissenschaft wird leider noch nicht allgemein erkannt, insbesondere die der westlichen Hochschulmedizin, die Anfang des 20. Jahrhunderts durch die Rockefeller Foundation (Stiftung) und den Flexner-Report schrittweise in ein reines Geschäft umgestaltet worden ist. –   https://impfen-nein-danke.de/schulmedizin/#flexner

 

Es liegt nahe, dass mit einer solchen Entscheidung die Pharmaindustrie beschwichtigt werden sollte, außerdem hat sie sich bestimmt erhaltend auf die Karriere ausgewirkt. Man sollte sich allerdings fragen, ob dieses Gerichtsverfahren möglicherweise die Weichen für heutige Verfahren gestellt hat, sodass die Urteilsfindung von vorneherein feststeht – in dem Sinne, dass Klagen zu „Impfpflichten“ nun grundsätzlich abgewiesen werden. Gerade deshalb muss man immer wieder klagen, schon um zu zeigen, dass man Unrecht nicht akzeptiert. Aber auch aus juristischen Gründen, wie schon ausgeführt, damit kein Gericht später sagen kann, man habe von der Virusbeweisfrage nichts gewusst.

 

Es gibt aber noch mehr Gründe, denn inzwischen geht die als „Impfstoff“ ausgegebene Giftstoffproduktion ungebremst weiter. Die Pharmakonzerne Pfizer und Biontech haben bei der Europäischen Arzneimittelagentur EMA einen Antrag auf Notfallzulassung für einen neuen, sog. Covid-19-Impfstoff eingereicht. Dieser Stoff soll gegen die nicht existierenden Omikron-Varianten vom nicht existierenden Corona-Virus, dieser Ausgeburt aller Viruslügen, gerichtet sein. Selbstverständlich kommt hier dieselbe gesundheitsvernichtende Gen- und Nanotechnologie zum Einsatz wie bei den anderen mRNA-Giftstoffen.

https://investors.biontech.de/de/news-releases/news-release-details/pfizer-und-biontech-reichen-antrag-fuer-notfallzulassung-eines/

Auffällig ist bei dieser Meldung der Hinweis der Pharmakonzerne, dass sie die Produktion bereits hochgefahren haben und bereit sind, den sog. Impfstoff schon im September auszuliefern – ganz unabhängig von der Notfallzulassung!

 

Christoph Hörstel hat im letzten Wochenbericht KW 34 genau diesen Punkt aufgenommen und dabei die Verflechtung von Pharmaindustrie und Deep State gezeigt: Big Pharma & Co. sind sich ihrer Sache so sicher, dass sie auch ohne Notfallgenehmigung einfach mit Herstellung und Vertrieb von als „Impfstoff“ getarntem Giftmüll loslegen können. Das wäre ohne tiefgreifende Einflussnahme auf die EMA bzw. deren US-amerikanisches Gegenstück FDA (Food and Drug Administration) gar nicht möglich.

https://christoph-hörstel.de/kw22-34-todesfalle-gordischer-kriegsknoten-christoph-hoerstel-2022-8-26/

Damit haben wir ein weiteres Beispiel für die Verflechtung von Tiefem Staat und Pharmaindustrie mit den vorgeblichen Kontrollinstitutionen, also den Einrichtungen, die eigentlich zur Überwachung des Arzneimittel- und Medizinmarktes zuständig sein sollten. Nicht anders sieht es mit der Einflussnahme auf Medien und Justiz aus, wie ich anhand der Gerichtsverfahren gerade beschrieben habe. Alles das geschieht auf der Grundlage der Wissenschaftslüge von der Existenz krankmachender Viren.

 

Wir haben gesehen, dass wir es in diesem Staat bei Wissenschaft und Justiz ganz allgemein gesprochen und von lobenswerten Ausnahmen abgesehen, NICHT mit wahrheitssuchenden und wahrheitsverpflichteten Institutionen zu tun haben.

Wir haben kein Rechtssystem, wir haben eine Rechtsverwaltung, die uns politische Entscheidungen als das „Recht“ verkauft.

Diese Rechtsverwaltung verkündet, WAS Recht zu sein hat und als recht zu gelten hat – unabhängig von Fakten und Sachlage.-

Das ist eine bittere Erkenntnis, aber immerhin ist eine solche Erkenntnis die erste, notwendige Voraussetzung für eine Veränderung.  FÜR eine solche Veränderung steht DIE NEUE MITTE, zusammen mit Ihnen.

 

Damit verabschiede ich mich für heute und danke wie immer allen Unterstützern für Ihre Hilfsbereitschaft und Ihre Spende, ohne die unsere Arbeit nicht möglich wäre. Denn nur mit Ihrer Hilfe und Ihrem Einsatz geht es weiter.

Herzlichen Dank und bis zum nächsten Mal.