BK61 Expertengeschwätz, Viruslüge und WHO – Dr. Barbara Kahler 2022-5-20

WHO

Freitag, 20. Mai 2022

Volltext: https://tinyurl.com/ytsend48

Bitchute: https://www.bitchute.com/video/L1hoqlsSXxlu/

 

Es gab kürzlich einen Expertenstreit zwischen einigen Medizinern und dem Institut für Virologie der Charité Berlin, vertreten durch Herrn Drosten.

https://www.infosperber.ch/gesundheit/heftige-fachliche-kritik-am-virologen-christian-drosten/

 

Das wäre an sich nicht der Rede wert, aber leider gehört diese Art von Schein-Kritik zu den klassischen Ausweichmanövern, die in unserem fehlgeleiteten Gesundheits- oder eigentlich eher Gesellschaftssystem üblich sind, um von der Faktenlage des fehlenden Virus-Nachweises abzulenken. Ob absichtlich eingefädelt oder aus gutem Glauben spielt für die Wirkung gar keine Rolle, denn damit wird in jedem Fall eine radikale Aufarbeitung und Richtigstellung der wissenschaftlichen Fehlannahmen verhindert, die dem sog. Infektionsschutzgesetz (IfSG) zugrunde liegen. Und das IfSG ist nun einmal der Dreh- und Angelpunkt für den Pandemie-Terror. Das Experten-Gerangel ist daher ein Beispiel für eine völlig nutzlose Debatte, die am wesentlichen Kern der Pandemie-Aufklärung vorbei geht. Deshalb schauen wir uns die Vorgeschichte kurz an:

 

Ende April 2021 wurde das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Notlage von nationaler Tragweite beschlossen, die sog. „Bundesnotbremse“. Die sollte zunächst bis Ende Juni 2021 gelten, ist dann aber immer wieder verlängert worden. Die Einführung der „Notbremse“ hatte eine berechtigte Klagewelle beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausgelöst. Bis Ende August 2021 waren dort mehr als 300 Verfassungsbeschwerden und Eilanträge eingegangen.

https://www.tagesschau.de/inland/bundesnotbremse-bundesverfassungsgericht-101.html

 

(Nur zur Erinnerung: Bei diesem obersten Gericht arbeiten die selbstverständlich völlig unabhängigen Juristen, die zu Frau Merkels Kanzlerzeiten bei ihr zum Essen eingeladen waren.) Weiter: Um die Verfahren schneller abschließen zu können, gab es dann Ende November 2021 statt einer Verhandlung ein Anhörungsverfahren beim Bundesverfassungsgericht. Bei der Anhörung wurden die Stellungnahmen von Experten aus unterschiedlichen Fachrichtungen ausgewertet, wie etwa von Virologen, Intensivmedizinern und Kinderärzten. Das Bundesverfassungsgericht stützte erwartungsgemäß den Regierungsbeschluss und entschied, dass die „Notbremse“ mit allen Einschränkungen verhältnismäßig sei. Damit wurden die Beschwerden zurückgewiesen. Die Einschränkungen betrafen auch viele Schulkinder, und um die geht es im Wesentlichen beim erwähnten „Expertenstreit“. Die Maßnahmen sahen ein Verbot des Präsenzunterrichts in den Schulen vor, sobald die sog. Inzidenzzahl der positiv auf SARS-CoV-2 Getesteten in einem Ort über 165 pro 100’000 Einwohner steigen sollte.

 

Nun hat sich im April 2022 die ehemalige stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamtes Frankfurt am Main, Frau Prof. Dr.med. Ursula Heudorf, der Sache angenommen. Sie kritisiert, dass sich das Bundesverfassungsgericht bei der Entscheidungsfindung maßgeblich auf die nach ihrer Ansicht fehlerhafte Stellungnahme des Instituts für Virologie der Charité (und damit auf den Virologen Drosten) gestützt und andere Expertenmeinungen ungenügend berücksichtigt habe. Prof. Heudorf wendet zu Recht ein, dass die Einschränkung des Präsenzunterrichts besonders die Kinder als Schwächste der Gesellschaft getroffen habe. Dazu erschien ein ausführlicher Artikel der Professorin in der Online-Ausgabe vom Hessischen Ärzteblatt 5/2022 unter der Rubrik Ansichten & Einsichten.

https://www.laekh.de/fileadmin/user_upload/Heftarchiv/Einzelartikel/2022/05_2022/Kinder_SARS_COV_2_Pandemie_Deutschland.pdf

 

Um die Argumente aus diesem Artikel geht es jetzt. Prof. Heubach zählt verschiedene methodische Mängel der fraglichen Charité-Studie auf und zieht Vergleiche zu ähnlichen Studien an englischen Schulen, die zu anderen Ergebnissen kommen – das heißt, die FÜR eine Fortsetzung des Präsenzunterrichts sprechen. Es dreht sich dabei immer wieder um die Frage, wer hier wen wann und wo möglicherweise mit SARS-CoV-2-Viren anstecken kann – oder eben statistisch gesehen auch nicht. Prof. Heudorf übt durchaus berechtigte Kritik und weist auf die umfassende Dokumentation von anderen vorgelegten, aber offenbar bei der Gerichtsentscheidung unberücksichtigten Studien hervor. Die gute Absicht von Prof. Heudorf zugunsten der betroffenen Kinder ist offensichtlich und lobenswert, geht aber leider am tatsächlichen wissenschaftlichen Kern der ganzen Problematik vorbei. Ich komme gleich noch darauf zurück. Unterstützt wird ihre Kritik durch die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene DGKH, die ebenfalls eine nicht berücksichtigte Stellungnahme zur „Bundesnotbremse“ beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hatte. Aber auch von der DGKH kommen keine neuen Sachargumente, welche die falschen Grundannahmen der angeblichen Pandemie erschüttern. Im Gegenteil schließt die Stellungnahme mit einer eilfertigen Verbeugung vor dem Bundesverfassungsgericht, Zitat:

„Juristisch haben wir die Entscheidung des BVerfG in dieser Frage selbstverständlich als solche zu akzeptieren und es ist nicht unser Anliegen, die besondere Bedeutung des überparteilichen und unabhängigen BVerfG für den Erhalt der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland zu relativieren.“ Zitatende.

Da sitzt also wieder ein Schwarm von Krähen zusammen, die sich dank ihrer Schwarmintelligenz untereinander kein Auge aushacken. Die Unabhängigkeit des BVerfG konnten wir schon mehrfach bei regierungsfreundlichen Entscheidungen bewundern, und ebenfalls bei der Ablehnung von Verfahren bzw. von Verfassungsbeschwerden – der Klassiker ist die Ablehnung der Beschwerde von RA Beate Bahner im Frühjahr 2020 zu Beginn der Plandemie.-

Und schließlich gibt dann auch noch Prof. Drosten seinen Kommentar ab, indem er Prof. Heudorfs sorgfältige Auseinandersetzung mit der Charité-Studie zu ihrer „persönlichen Meinung“ erklärt und im Übrigen keinen Diskussionsbedarf sieht.-

Der langen Rede kurzer + dramatischer Sinn: Die ganze Debatte, so gut sie auch gemeint sein mag, ist nichts weiter als ein armseliger Lückenfüller für DIE Grundsatzfrage, die tatsächlich ansteht + dringend gestellt werden muss: Und das ist die Frage nach dem Beweis für die Viren-Existenz, oder anders ausgedrückt: Das Stellen der Virusbeweisfrage. Denn das ist die Grundlage des gesamten Denk-Rahmens, um den es hier geht. Das übersehen offenbar die an der eben geschilderten Debatte so fleißig beteiligten Mediziner und anderen Berufsgruppen. Mit der Klärung der Virus-Existenzbehauptung würde sich auch die strittige Frage des Präsenzunterrichts an den Schulen erledigen, und selbstverständlich auch alle anderen Repressalien wie Maskenzwang, Testzwang, Impf-Vergiftungszwang + Isolationsmaßnahmen. Die gesamte, nahezu para-militärisch aufgezogene Pandemie-Planung mit Maßnahmenkatalog und Einschränkungen fußt nun einmal auf der Grundbehauptung des Vorhandenseins von „krankmachenden Viren“ und deren Übertragbarkeit. Diese Geschichte wird seit über 70 Jahren weltweit in die Köpfe der Menschen gehämmert + ist zum Selbstläufer geworden. DIE NEUE MITTE hat mehrfach ausführlich darüber berichtet + Stellung genommen, Sie finden alle Beiträge mit Quellenangaben auf unserer Webseite unter der Suchfunktion oben rechts.

https://neuemitte.org/

 

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) als gesetzliche Grundlage der Pandemie-Maßnahmen kann nicht angewendet werden, wenn die Eingangsvoraussetzungen nicht stimmen: Das ist im konkreten Fall der Nachweis der physischen Existenz des SARS-CoV-2-Virus, seiner Übertragbarkeit und seiner krankheitsauslösenden Wirkung (Pathogenität). Es ist NICHT die Vorlage eines im Computer-Labor mit den Methoden + Programmen der Bioinformatik erstellten Computer-Modells von einem künstlich errechneten Genom, das man einem erdachten Virus zuschreibt. Ohne den wissenschaftlich haltbaren Nachweis der Existenz von Viren, ihrer krankheitserzeugenden Eigenschaften und ihrer Übertragbarkeit ist das IfSG hier nicht anwendbar und das ganze Pandemie-Konstrukt fällt in sich zusammen.

 

Der wissenschaftlich überprüfbare Nachweis der Fehlerhaftigkeit der Grundannahme einer „Virusexistenz“ aus dem IfSG wurde in der jüngsten Zeit vom Wissenschaftler Dr. Stefan Lanka und seinem Team in Eigeninitiative erbracht. Mit dieser sorgfältigen Laborarbeit und anschließender Computer-Studie wurde der Nachweis erbracht, dass alle Erscheinungen, welche die Virologen einem Virus zuschreiben, ebenso in kerngesundem Zellgewebe entstehen, wenn derselbe Versuchsaufbau beibehalten wird. Dr. Lanka wies außerdem nach, dass man mit den von den Virologen angewandten Methoden der Bioinformatik auch aus dem genetischen Material „nicht-infizierter“ Zellkulturen beliebige „Virus-Genome“ wie z.B. die von SARS-CoV-2, Ebola oder Masern am Computer zusammenrechnen und herstellen kann. Also genau das, was die Virologen laufend tun und uns als „tatsächlich existierende Viren“ verkaufen. Alle Versuchsreihen sind dokumentiert, die Links zum Nachlesen sind alle angegeben.

https://telegra.ph/Kontrollexperiment-Phase-1—Die-Widerlegung-der-Virologie-durch-den-cytopathsichen-Effekt-03-10

https://telegra.ph/Kontrollexperiment-Phase-2–Entlarvt-Wie-in-der-ma%C3%9Fgeblichen-Studie-zu-SARS-CoV-2-durch-die-chinesischen-Wissenschaftler-getrick-04-03

https://telegra.ph/Kontrollexperiment-Phase-3—Strukturelle-Analyse-von-Sequenzdaten–genetische-Untersuchungen-best%C3%A4tigen-Es-gibt-keine-krankmach-04-25

Mit diesen Ergebnissen sind die zentralen Behauptungen der Virologie widerlegt worden.

 

Noch einmal ganz deutlich: Es handelt sich hier NICHT um eine These oder eine Theorie von der Nicht-Existenz von Viren, wie manchmal behauptet wird, es ist auch keine „Annahme“ über die Nicht-Existenz dieser Strukturen, es ist ganz einfach und ganz großartig die wissenschaftliche WIDERLEGUNG der gesamten Methoden, mit denen die Virologen ihre Behauptungüber das Vorhandensein von Viren stützen. Das ist anhand derselben Arbeitsweisen durchgeführt worden, die auch die Virologen selbst benutzen. Klassischer geht es kaum. An dieser Stelle lohnt es sich, wieder einmal den griechischen Philosophen Heraklit zu zitieren: „Durch ihre Unglaubhaftigkeit entzieht sich die Wahrheit dem Erkanntwerden.“ Dieser Erkenntnisprozess ist aber jetzt von uns allen gefragt, wenn wir dem nächsten drohenden Desaster noch zuvorkommen wollen:

 

Denn die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die EU und die übrigen WHO-Mitgliedstaaten verhandeln gerade über einen globalen Pandemievertrag. Das Ziel dieses Vertrages ist die Entmachtung der nationalen Regierungen im Rahmen der Internationalen Gesundheitsregulierungen (IHR), und die werden durch die WHO festgelegt. Washington hatte zuvor einen entsprechenden Antrag bei der WHO eingereicht, und Ende Mai 2022 soll nun darüber abgestimmt werden. Einen lesenswerten, ausführlichen Artikel von Norbert Häring zum Thema haben wir verlinkt.

https://apolut.net/auf-in-die-who-pharma-diktatur-von-norbert-haering/

Bei diesem „internationalen Pandemieübereinkommen“ geht es um Vorbeugung, Früherkennung und Bekämpfung von Krankheiten, die als ansteckend gelten + sich rasch in einem bestimmten Gebiet ausbreiten. Dabei bezieht man sich ganz wesentlich und als Schwerpunkt auf „Viren“ als angebliche Krankheitserreger. „Pandemie“ wird hier also gleichgesetzt mit „Viruserkrankung“. Wozu das im Extremfall führen kann, haben wir alle in den letzten zwei Jahren anhand der sog. Corona-Pandemie erlebt. Über den neuen Pandemie-Vertrag heißt es auf einer Webseite des Europäischen Rates unter anderem, Zitat: „Mit dem Instrument würden die Ziele und Grundprinzipien festgelegt, um die notwendigen kollektiven Maßnahmen zur Bekämpfung von Pandemien zu strukturieren.“……

https://www.consilium.europa.eu/de/policies/coronavirus/pandemic-treaty/

Die erwähnten kollektiven, also vereinten Maßnahmen wollen wir in der Übersicht kurz anschauen. Dieses Vertragswerk ist eine ganz andere Größenordnung als der vergleichsweise läppische Expertenstreit um eine Charité-Studie, denn der Pandemie-Vertrag betrifft alle Menschen weltweit, nicht nur die Kinder eines Landes. Ich erwähne hier ein paar der wichtigsten Punkte aus dem vorgelegten Pandemievertrag, damit die Tragweite hoffentlich gut verstanden wird. Daraus ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit, sich zur Wehr zu setzen. Der Washingtoner Antrag wurde den 194 WHO-Mitgliedsländern bereits am 20. Januar 2022 übermittelt und sieht neben einer Neufassung bereits bestehender Regulationen auch die Streichung bestehender Paragraphen und die Einführung völlig neuer Forderungen vor. Zusammengefasst beruht der Vertragsvorschlag darauf, dass die WHO auch ohne Zustimmung der Regierungen einen Gesundheitsnotstand für deren Länder ausrufen und Gegenmaßnahmen diktieren können soll, bis hin zur Einladung ausländischer Expertenteams und dem Ergreifen von Maßnahmen wie z.B. Lockdown, Reisesperre, Quarantäne, Massentestung + Impfkampagnen. Angeblich unterstützen bisher mehr als 40 Länder den Reformvorschlag, wie viele davon EU-Länder sind, geht aus der Liste nicht hervor. Beachtenswert ist, dass mutmaßlich kooperationsunwillige Länder sehr wahrscheinlich mit Sanktionen rechnen müssen. Wichtige Neuerungen im Vertrag betreffen u.a. die Beurteilung von Krankheits-Vorfällen mit epidemischem Charakter in einem Land: Diese Einschätzung muss neuerdings innerhalb von zwei Tagen geschehen, dann bleiben der Regierung weitere 24 Stunden, um diesen Vorfall an die WHO zu melden. Das heißt: Nur drei Tage, nachdem zum Beispiel in einem Land jemand aus ungeklärtem, aber möglicherweise als epidemisch wichtig anzusehenden Grund stirbt, muss die Regierung sich durch die Meldeverpflichtung der Willkür der WHO ausliefern. Die WHO kann dann eine weltweite Warnung ausrufen, durch die das entsprechende Land eventuell wirtschaftlich schwer geschädigt wird.

 

Das ist aber nicht alles: Es gibt im Vertrag auch einen Artikel, der die Nutzung anderer Informationsquellen erlaubt als nur die direkte Meldung aus einem Mitgliedsland. Die WHO darf nämlich in Zukunft auch auf Basis von Informationen von Dritten über einen mutmaßlichen Vorfall in einem anderen Land tätig werden. Das bedeutet, die WHO kann eine Warnung aussprechen oder sogar Maßnahmen ergreifen, auch wenn aus diesem Land selbst gar keine Meldung gekommen ist. Mit anderen Worten, dem Verpetzen anderer Länder aufgrund echter oder erfundener Krankheitsfälle mit sog. epidemischem Charakter ist Tür & Tor geöffnet. Ein wahrer Selbstbedienungsladen für Plandemie-Denunzianten auf Regierungsebene. Hier soll sogar in den bestehenden Regulationen die Anforderung gestrichen werden, dass die WHO zuerst ein betroffenes Land anhören muss, bevor sie auf Basis von Informationen Dritter Maßnahmen in Bezug auf dieses Land ergreift – also bevor sie sich einmischt. Lehnt eine Regierung etwa die von der WHO aufgedrängte „Zwangs-Hilfe“ ab, soll die WHO sofort alle Mitgliedsländer über den Vorfall und die Ablehnung informieren müssen und gleichzeitig ihr Unterstützungsangebot erneuern. Es kann also jede Regierung jede andere beschuldigen, die WHO-Regeln zu brechen und öffentlich machen, wenn eine Regierung die Empfehlungen der WHO nicht umsetzt, oder wenn sie sich weigert, externe Faktenfindungsteams in ihrem Land arbeiten zu lassen. Man kann sicher sein, dass digitale Überwachungs- und Kontrollmechanismen gleichzeitig eingerichtet und verschärft werden. Neben der Pharma-Mafia muss schließlich auch die IT-Mafia an der globalen Abzocke verdienen.

In diesem Stil geht es dann weiter im Pandemie-Vertrag, zwar behalten die Regierungen formal das Recht, Einspruch bei der WHO zu erheben, das wird aber dadurch stark entwertet, dass sie dann sofort weltweit an den Pranger gestellt werden können, entweder von der WHO selbst, oder auch nur von einer einzelnen, mächtigen Regierung, wie etwa derjenigen der USA. Übrigens wird auch der Artikel zur Feststellung von Gesundheitsnotlagen geändert: Bisher kennt man nur die „Gesundheitsnotlagen von internationaler Bedeutung“, jetzt sollen neu die „Notlagen von regionalem Interesse“ und die „Mittleren Gesundheitswarnungen“ (Intermediate Health Alerts) hinzukommen.

Diese neu eingefügten „Notlagen“ ermächtigen jeweils den Generalsekretär der WHO bzw. den Regionaldirektor eines größeren Gebietes, nach freiem Ermessen bestimmte Krankheitsfälle zum „Gesundheitsnotstand“ zu erheben + eine Notlage auszurufen – mit allen entsprechenden Maßnahmen, versteht sich. Anschließend ergeht eine Warnung an alle Mitgliedsregierungen, damit sofort überall Panik geschoben werden kann. Das Pandemie-Orchester ist damit also um einige Instrumente reicher geworden + die Krankheitsindustrie um einige Millionen schwerer – egal welcher Währung.

 

Soweit einige Eckpunkte aus dem Pandemie-Vertrag, der von den Regierungen so ziemlich totgeschwiegen wird und sicher intern schon beschlossene Sache ist. Schauen wir nach der formalen Ausgestaltung auf die inhaltlich-fachliche Seite des Vertrags: Es geht da also um ansteckende, sich rasch verbreitende Krankheiten, denn das soll das Wesen einer Pandemie sein. Bei der willkürlichen Änderung der Definition im April 2009 kurz vor Ausbruch der sog. Schweinegrippe hat die WHO den Begriff der Pandemie aufgeweicht und die Passage, in der eine “beträchtliche Zahl von Toten” vorausgesetzt wird, weggelassen.

https://lasno.de/was-ist-eine-pandemie-aenderung-der-who-definition-2009/

Demnach kann eine Erkrankung, die im zeitlichen Zusammenhang bei einer größeren Anzahl von Menschen in einem bestimmten geographischen Gebiet auftritt, auch ohne Todesfälle zu einer Pandemie erklärt werden – und damit der WHO der Anlass zum Eingreifen geben. Jede mehrfach auftretende Erkältungskrankheit, oder landläufig „Grippe“ genannt, kann dafür herhalten. Und was eignet sich besser als ein Virus zum Ausrufen einer neuen oder altbekannten Krankheit? Diese Nummer hat immer geklappt + auch die Covid-Generalprobe ist mit Bravour durchgelaufen.

 

Die Kenntnis über die Widerlegung der Virologie und der

Behauptung von der Existenz (krankmachender) Viren würde ein nötiges Rüstzeug zum Abwettern dieses WHO-Angriffs auf die letzten Reste von Rechtsstaatlichkeit in unserem Land liefern. Einzige Voraussetzung ist: Man sollte die Widerlegung der Virenexistenzbehauptung inhaltlich solide verstanden haben, um sattelfest argumentieren zu können – und vor allem, um selbst überzeugt zu sein. Dazu gibt es fünf wesentliche Kritikpunkte, über die man sich sachkundig machen kann, wenn man das möchte. Der Link ist angegeben.

https://t.me/VerborgeneWahrheit/480

https://odysee.com/@VerborgeneWahrheit:b/Die-Virologie-widerlegt-sich-selbst:7

Leider steigen an dieser Stelle bereits so manche engagierte

Mitstreiter aus und verwechseln das Auftreten von Krankheiten, deren Vorhandensein ja keiner abstreitet, mit der notwendigen Anwesenheit von „Viren“ als einzige Erklärungsmöglichkeit. So wie es aussieht, bleibt derzeit leider dank einer teil-unterwanderten Opposition + eines teilweise lernunwilligen Widerstandes das großartige Argument zum Aushebeln des WHO/Pandemie-Wahnsinns ungenutzt, nämlich die wissenschaftlich exakte Widerlegung der Virologie und ihrer Fake-Erzeugnisse aus dem Computerlabor. Die Machtübernahme der WHO bedeutet einen Freibrief für die Wiedereinführung der schon bekannten Corona-Maßnahmen – egal, welchen erfundenen Virus-Namen sie dann im besonderen Fall tragen mögen – mit allen Spielarten von der Maske über die PCR- und Schnelltests zu Quarantäne, Abstandsregeln, Reisebeschränkungen, Impfzwang und weiteren ungeahnten Möglichkeiten, wie sie beispielsweise schon im IfSG angelegt sind.

 

Das Ausrufen einer potentiellen Gesundheitsnotlage ist in Zukunft überhaupt kein Problem mehr, denn bei intensiver Suche durch ausgeklügelte, aber unbrauchbare (weil ungeeichte) Testverfahren werden ständig neue angebliche Erreger gefunden bzw. erfunden. Durch Massentests wird bekanntermaßen nicht nur enorm viel Geld verdient, es können auch beliebig neue angebliche Viren oder Mutationen + Varianten von bereits bekannten Viren herbei getestet werden.

 

Der nächste Schritt besteht dann üblicherweise in der Schaffung neuer Impfstoffe, die höchst wahrscheinlich auf der vergleichsweise preiswerten und schnellen RNA-Technologie in Kombination mit Nano-Technologie beruhen werden. Über den Ausfall vom Präsenzunterricht an den Schulen müssen wir uns dann keine Gedanken mehr machen, solche Einschränkungen verstehen sich von selbst, denn die WHO sorgt für das entsprechende Maßnahmenpaket. Es gibt noch mehr weitreichende Konsequenzen aus dem Pandemie-Vertrag für die Volkswirtschaften weltweit, darauf gehe ich jetzt nicht im Einzelnen ein. Die Erfahrungen aus den letzten zwei Jahren allein in Deutschland sollten ausreichen, dass sich jeder ein Bild davon machen kann.

 

Die WHO entwickelt sich zu einer übernationalen Krake, die weltweit die Regierungen umklammern und infiltrieren wird und damit Zugriff auf unser aller Leben hat. Dann sind es nicht mehr ein Gesundheitsminister, RKI, PEI oder Gesundheitsämter, die über Lockdown + Maßnahmen bestimmen, sondern die WHO ordnet an, in welchem Land welche Anweisungen befolgt werden müssen. Diesen Anweisungen haben dann u.a. auch Wirtschaft, Handels- und Lieferketten, Banken, Flug- und Transportgesellschaften zu folgen, nicht nur das Gesundheitssystem. Widerspricht eine einfache Mehrheit der Mitgliedstaaten diesem Vertragswerk nicht aktiv, tritt er im November 2022 als verbindliches Völkerrecht in Kraft. Dazu sind gerade noch ein paar Monate Zeit.

 

Norbert Häring schließt seinen Artikel mit den Worten, Zitat:

„Regierungen, die diesen Verschärfungen der Internationalen Gesundheitsregulierungen zustimmen, wollen uns noch mehr zu Melkkühen der großen Pharma- und IT-Konzerne machen. Dass keine Regierung, auch nicht die deutsche, österreichische oder der Schweiz, die von ihr unterstützte Reform bekannt gemacht und öffentlich diskutiert hat, zeigt deutlich, dass sie nicht das Wohl des Volkes im Sinn haben und deshalb Gegenwind fürchten.“  Zitatende.

 

Es wäre schön, wenn unsere Regierungen endlich DEN Gegenwind spüren würden, an dem DIE NEUE MITTE seit Jahren arbeitet. Wir freuen uns, wenn SIE mit dabei sind – denn aufgeben ist keine Option. Es geht hierbei nicht nur um die Widerlegung der Schein-Wissenschaft Virologie, obwohl das ein entscheidender Schritt im Widerstand gegen die Pharma-Diktatur ist, die hier auf uns zu kommt – wenn es nach dem Willen der Regierungen geht. Es gibt viele Lügenkonstrukte dieser Art in Politik, Wirtschaft, und Wissenschaft: Gelingt es, EINE davon erfolgreich bloßzustellen, können dadurch weitere Dominosteine angestoßen werden.

 

Christoph Hörstel spricht unermüdlich in fast jedem seiner Wochenberichte über diese Machenschaften. Wenn Sie auf seine Webseite gehen, finden Sie wichtige Hinweise unter der Suchfunktion.

www.christoph-hörstel.de

Wir bemühen uns, einiges aus der Masse der Falsch-, Fehl- und Halbinformationen aufzuarbeiten und für Sie darzustellen. Wenn uns dabei Fehler oder Irrtümer unterlaufen, korrigieren wir uns gerne und stellen die Dinge richtig. Wir stimmen da sinngemäß dem Wahlspruch eines bekannten deutschen Wissenschaftlers zu: „Unsere Erkenntnis von heute ist die Zweitbeste, die Beste kommt vielleicht erst morgen.“

 

Das geschieht allerdings nur durch kontinuierliche Arbeit, und wenn Sie uns dabei mit einer Spende unterstützen möchten, freuen wir uns sehr – und danken herzlich für Ihre bisherige Hilfe. Sie wissen ja, ein bisschen Geld ist leider auch für Kämpfer + Idealisten unerlässlich.-

Dann bis zum nächsten Mal – und wie immer:  halten wir gemeinsam durch + vor allem dagegen!