BK44: Mordmanagement mit Zahlen und Impfung – Dr. Barbara Kahler 2021-8-31

Mordmanagement

Dienstag, 31. August 2021

Volltext: https://tinyurl.com/2c3hbp2z

Bitchute: https://www.bitchute.com/video/uDzh39fqTOc9/

 

Guten Tag, DIE NEUE MITTE  begrüßt wieder herzlich alle Interessierten.

Wir hatten letztes Mal berichtet, dass es jetzt statt der Inzidenzzahl als Bemessungsgrundlage für die Corona-Maßnahmen eine neue staatliche Leitlinie gibt:

Die neue Kenngröße für Regierungsschikane wird die Hospitalisierung, also die Anzahl der belegten Krankenhausbetten durch sog. Covid-Patienten.

Da hier ganz sicher nichts zu unserem Guten geschieht, möchte ich heute einen Zusammenhang herstellen zwischen dem Taschenspielertrick „Hospitalisierung“, der 3G-Regel, dem Diagnosetrick „Impfdurchbruch“, der Testung Ungeimpfter und der Anwendung der erhaltenen Zahlen zur Falschinformation + Irreführung durch die Mainstream-Medien.

Im Ergebnis haben wir es nämlich mit Panik-Management + weiterem Impf-Management zu tun.

 

Es sind bis jetzt etwa 2/3 der Bevölkerung in Deutschland geimpft worden. Ziel ist die komplette Durchimpfung, Abweichung kann nicht geduldet werden.

Warum nicht?

Einmal gibt es die mangelnde Kontrollierbarkeit der nicht geimpften Menschen, weil sie keine verimpften Graphenoxid-Gehirn-Computer-Schnittstellen besitzen.

Zum anderen stellen die nicht geimpften Menschen eine störende negative Kontrollgruppe im großen weltweiten illegalen Massenimpfversuch dar, DENN:

Wenn das Impftempo so weitergeht, wird es unweigerlich irgendwann zu sehr vielen Erkrankungen kommen, die auf die Impfung zurückzuführen sind. Dieses Risiko steigt mit jeder neuen Impfrunde, bereits jetzt wird von der 3. Impfung gesprochen + von halbjährlichen Wiederholungen. Es ist stark damit zu rechnen, dass es dann hohe Zahlen an Erkrankten bei den geimpften Menschen gibt, während nicht geimpfte Menschen nach wie vor relativ gesund sind. Dieser zu erwartende Unterschied kann nicht gewollt sein + muss tunlichst verhindert werden. Also die Ansage: IMPFEN für ALLE!  Dann könnte man die Schäden um-erklären, weil es keinen Vergleich mehr gibt – nur noch Geschädigte.-

 

Jetzt zum Testen:  Würde man von den Geimpften die gleiche Testhäufigkeit verlangen wie zuvor, gäbe es vermutlich Proteste + die Impfbereitschaft würde sinken. Außerdem könnte man die 3G-Regel nicht glaubhaft machen + die Vorteile der Impfung. Damit bleiben aber deutlich weniger Testopfer übrig, an denen man eine neue Inzidenz, sprich eine angebliche Infektion herbei testen kann. Die braucht man aber, um das Pandemie-Märchen weiterlaufen zu lassen. Außerdem werden Zahlen für kreative Statistik benötigt, und zum Ausrufen neuer Panik-Wellen + Lockdown-Maßnahmen.

 

Was macht man also?  Man bastelt sich ein neues Werkzeug, seit neuestem nun die Hospitalisierung, d.h. die belegten Krankenhausbetten durch „Covid-Patienten“.

Welche Vorteile hat dies?

Wer Covid-Patient ist, bestimmt ein entsprechend eingestellter Test. Da zu viele Menschen immer noch an das Corona-Märchen + unbewiesene Viren glauben, spielen sie unwissend aber bereitwillig mit.

Wer ins Krankenhaus geht, aus welchen Gründen auch immer, wird getestet. Auch Unfälle oder Stoffwechselerkrankungen lassen sich hervorragend mit einem positiven SARS-CoV-2 Testergebnis kombinieren – und Schwupp! haben wir einen kompletten Datensatz + einige Zahlen für unsere Meldung an das DIVI-Intensivregister.

 

Nun gibt es noch etwas anderes:

Man weiß durchaus, dass es durch das Massen-Impfexperiment mit gifthaltigen Stoffen massive Gesundheitsschäden geben wird + dass es auch zu Todesfällen kommt.

Die Krankenhäuser werden dann ausgelastet sein, was die Belegungszahlen, also die Hospitalisierung, natürlich hochtreibt – also unser neues Pandemie-Bewertungswerkzeug.

 

Nun zu Vorteil 1: Im Krankenhaus hat man sozusagen die Diagnose-Hoheit + kann Impfschäden bedarfsweise zum „Impfdurchbruch“ erklären, dann hat die Impfung halt nicht richtig gewirkt + muss wiederholt werden.

Beispiel: Das RKI definiert „wahrscheinlicher Impfdurchbruch“ als „SARS-CoV-2-Infektion (mit klinischer Symptomatik), die bei einer vollständig geimpften Person mittels PCR oder Erregerisolierung diagnostiziert wurde.“ Zitatende.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2021-08-19.pdf?__blob=publicationFile

Heißt also: NUR wenn es grippeartige Covid-Anzeichen gibt, wird der Patient in der Statistik als „Impfdurchbruch“ gezählt.

Und auch nur DANN, wenn der (für die Diagnose unbrauchbare) PCR-Test positiv ist. Weitere Bedingung ist, dass der Patient vollständig, also zweimal geimpft ist + mindestens zwei Wochen nach der letzten Impfung vergangen sind. Trifft das nicht zu, werden Erkrankungen NACH der Impfung nicht als „Impfdurchbruch“ bezeichnet + gezählt, sondern bekommen ein anderes Etikett, siehe Vorteil 2.

 

Vorteil 2: Man kann bei Impfschäden auch eine neuartige Erkrankung mit nie dagewesenen Symptomen ausrufen + gegebenenfalls ein neues „Virus“ behaupten,

 

oder Vorteil 3: Statt Impfschäden festzustellen, kann man dem guten alten Covid-19 neue Symptome anhängen.

 

Vorteil 4:  Durch gehäufte Krankenhausschließungen + Intensivbettenabbau in den Kliniken stehen insgesamt weniger Intensivbetten zur Verfügung als noch in 2020.

Mit knapp über 25.000 Intensivbetten gehen wir jetzt in den Herbst 2021, Stand 1. August 2021. 2020 gab es noch über 30.000 gemeldete Intensivbetten, es verschwanden also über 5000 Betten.

https://t.me/AnalyseSterbedatenDeutschland/110

Außerdem wurden in den letzten zwei Jahren rund 30 Krankenhäuser in Deutschland geschlossen. Deshalb wird eine HOHE Bettenbelegungszahl viel schneller erreicht als noch vor 2 Jahren. Und das ist eben Vorteil Nr. 4 des neuen Maßstabs: Eine hohe Belegungszahl als Hebel für verschärfte Corona-Maßnahmen + krassen Lockdown wird schnell erreicht.

 

Summe aller Vorteile:  Impfstoffentwicklung + Panikmache gehen weiter, Impfschäden werden versteckt, die Pharmaindustrie + das Kartell Gesundheitswirtsschaft  blühen & gedeihen weiter. Die Agenda Gesellschaftsumbau geht voran, die Werkzeuge bzw. Waffensysteme werden gerade scharf gemacht. Die Medien erfüllen die Propaganda-Rolle + erklären dem übrig gebliebenen Volk die jeweils gewünschte Version der Vorteile 1-4.

 

Jetzt noch eine Bemerkung zum Stichwort „Test“:

Vorsicht bei allen dummen Bemerkungen wie die vom Regierungssprecher Seibert, der neulich in einem Interview sagte:

„Wir haben mehr + mehr eine Pandemie der Ungeimpften“.  90 Prozent der Betroffenen in Kliniken seien laut Seibert ungeimpft, auf Intensivstationen 94 Prozent.

https://www.nordbayern.de/politik/corona-inzidenz-gekippt-hospitalisierung-als-neuer-parameter-1.11303077

 

Da muss sofort die Frage kommen:  WER ist alles getestet worden?  Wurden im Vergleich auch alle geimpften Patienten getestet, oder hat man das lieber unterlassen, um das Risiko zu vieler positiver Ergebnisse zu vermeiden?

 

Nächste Frage:  WIE sehen die klinischen Krankheitszeichen der positiv getesteten ungeimpften Patienten aus? Gibt es überhaupt welche? Welches Testsystem ist verwendet worden?

https://www.pboehringer.de/grossbetrug-des-rki-soll-impfapartheid-vorbereiten/

 

Bitte VORSICHT bei Kenntnisnahme solcher Meldungen, bitte immer hinterfragen + im Zweifelsfall NICHT ungeprüft glauben.

  • Das waren jetzt ein paar Ausführungen zur neuen Kenngröße der Corona-Politik, also die Hospitalisierung oder „Belegung der Krankenhausbetten durch Covid-Patienten“.

Wir müssen uns ja stets fragen:  WEM bringen neue Entscheidungen etwas, und bei dieser Regierung:  WIE schadet uns das? Welchen Vorteil haben wir jetzt vom gerade Besprochenen?  Im Zweifelsfall den, dass wir Bescheid wissen + uns keine Illusionen über die Absichten der Bundesregierung machen + uns nicht verwirren lassen.

 

Aufklärung hilft uns + unterläuft bösartige Regierungspolitik. Darum bemüht sich DIE NEUE MITTE seit Jahren regelmäßig und ich denke, das zeichnet uns auch aus.

  • Jetzt schauen wir uns aber noch die Arbeitsweise an, mit der die nötigen Daten für die „Hospitalisierung“ erhoben werden.

 

Da werden wir nämlich feststellen, dass die Datenkraken schon recht gut unterwegs sind + nach uns greifen. Im Ansatz gute + hilfreiche Technologie kann auf Abruf + Knopfdruck missbraucht + zu unserem Schaden eingesetzt werden, eine korrupte + ebenso missbrauchte Gesetzgebung macht es möglich. Die neu geschaffene, absolut Datenschutz-feindliche Meldeverordnung für Krankenhäuser verpflichtet die Kliniken, die erforderlichen Patienten-Angaben für die Ermittlung der Hospitalisierungszahl bereitzustellen. Demnach müssen künftig alle im Krankenhaus behandelten Covid-19 Patienten gemeldet werden.

 

Die juristische Missgeburt „Infektionsschutzgesetz IfSG“ schafft die nötigen Voraussetzungen.

https://t.me/ChristophHoerstel/593

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/IfSG.pdf

 

Geregelt ist das im IfSG Abschnitt 3 – Ãœberwachung,        §§ 6-15.

Da geht es schon mal los mit § 6 Meldepflichtige Krankheiten. Es versteht sich von selbst, dass dort jederzeit nachgebessert + ergänzt werden kann, wenn Bedarf an neuen Krankheiten ist.

Es handelt sich um eine unglaublich komplexe Auflistung von sog. Infektionskrankheiten + des Verdachts auf diese, die Masern nehmen übrigens einen relativ großen Spielraum ein.

  • Eine Liste der nicht-meldepflichtigen Krankheiten wäre vermutlich weit kürzer.

 

Weiter ist geregelt, WER zur Meldung verpflichtet ist, ob namentlich oder nicht-namentlich gemeldet werden muss, und natürlich AN WEN gemeldet wird. Genannt werden die zuständigen Landesbehörden + selbstverständlich unser allgegenwärtiges Robert-Koch Institut RKI. Für unseren Alltag heißt das z.B.:  Meldungen über positive Corona-Schnell- und PCR-Testergebnisse gehen an das zuständige Gesundheitsamt + von dort an das RKI. Die Diagnose „Covid-Patient“ nach Einweisung ins Krankenhaus + Belegung eines Krankenhaus-Bettes wird über eine bestimmte Datenplattform schließlich an das RKI weitergeleitet.

 

Der § 9 „Namentliche Meldung“ liefert alle rechtlichen Voraussetzungen + den Handlungsspielraum für die neue Meldeverordnung,  welche eben die Grundlage des neuen Maßnahmen-Knebels  „Hospitalisierung“ ist.

  • 12 trägt die Ãœberschrift „Übermittlungen und Mitteilungen auf Grund völker- und unionsrechtlicher Vorschriften.“

Dort geht es weiter mit der Datenverbreitung: Es gibt nämlich nicht nur eine „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“, die unsere Regierung so dreist daher lügt & erfindet, sondern auch noch die Erweiterung mit der Bezeichnung  „gesundheitliche Notlage von internationaler „Tragweite.“

 

Das ist in den „Internationalen Gesundheitsvorschriften“  der Weltgesundheitsorganisation WHO von 2005 geregelt, die man bei uns als IGV 2005 im Bundesgesetzblatt findet.

(BGBL. 2007 II S. 930, 932)

 

Außerdem kann man das natürlich auch auf der Webseite vom RKI nachlesen:

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IGV/igv_node.html

ALLE Mitgliedsstaaten der WHO sind zur Einhaltung verpflichtet. Im IGV 2005 geht es unter anderem um sog. übertragbare Krankheiten, mit deren Auftreten + behaupteter rascher Verbreitung  das Aufrufen eines internationalen Gesundheitsnotstands gerechtfertigt wird. Zur Erinnerung:  Die WHO ist die zu Pharmamafia-Syndikat + Impf-Erpresser-Gang verkommene Organisation, in der Bill Gates den Status eines Mitgliedstaates hat. Deren deutscher Kettenhund ist das RKI, der rechtliche Hebel ist u.a. das IfSG.

 

Das RKI hat den Auftrag, Personen- und andere Daten über sog. Infektionskrankheiten im Bedarfsfall an die WHO weiterzuleiten. Eingefädelt wurde das Ganze bereits 2003 vor dem Hintergrund der angeblich „rasanten Ausbreitung der SARS-Infektion + der drohenden Entstehung eines hochpathogenen Influenzaerregers“, also alles unbewiesene Viruserkrankungen, die statistisch zum Problem modelliert wurden. Das ist wieder nur ein kleiner Hinweis darauf, wie sorgfältig + von langer Hand das gegenwärtige Pandemie-Theater inszeniert worden ist.

  • Eine der letzten Gelegenheiten für energischen Protest war die Einführung der Masern-Zwangsimpfung, wo die heftige Gegenwehr der Eltern ausblieb!!

 

Zurück zum IfSG:  In den Paragraphen 13-15 werden schließlich die Methoden der Meldung + Überwachung beschrieben.  Da wird unter anderem auch das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt. Und hier finden sich auch die Hinweise + Ermächtigung zur Nutzung elektronischer Melde- und Informationssysteme, zur Festlegung der Meldeverfahren + Bestimmung der IT-Dienstleiter sowie des Sicherheitskonzepts.

Der gesamte Abschnitt 3 des IfSG legalisiert also die Komplettüberwachung des Bürgers auf nationaler + internationaler Ebene + auf der Grundlage von wissenschaftlich nicht gesicherten Daten, wie beispielsweise ein mangelnder Virusnachweis, und von nachweislich unbrauchbaren Testmethoden. Das ist also der Hintergrund der neuen Meldeverordnung, welche die Inzidenzzahl ablösen soll. —

 

Diese Art der aggressiven Datenerhebung gilt aber einseitig nur für die betroffenen Patienten, denn Behörden + Ämter drücken sich ihrerseits vor der Herausgabe von Informationen wo sie nur können, wenn Bürger dort anfragen. Neuerdings gibt es aktuelles Beispiel dafür, zu welchen Methoden – besser gesagt TRICKS – die Bundesbehörde RKI + die wissenschaftliche medizinische Fachgesellschaft DIVI greifen, wenn sie selbst die angefragten Informationen nicht herausgeben wollen.

Der Informatiker Tom Lausen, inzwischen ein Spezialist in Sachen „Datenanalyse zum Intensivbettenschwindel“  wollte nach seiner Anhörung im Bundestag im Juli 2021 weitere Krankenhaus-Daten  bekommen, um noch offene Fragen zu klären.

https://www.bundestag.de/resource/blob/850806/7bd14581e33890e68fe7d57ee67d4cbf/19_14-2_13-2-_ESV-Tom-Lausen-_Langfriste-Konsequenzen-data.pdf

Der Fall wurde unter „DIVI-Gate“ bekannt, wo es um die Verwendung + den Verbleib von rund 686 Millionen Euro Subventionen für Intensivbetten ging. Bei dieser Recherche hatte sich Herr Lausen unter anderem die Zahlen über die vom Bund bezahlten Beatmungsgeräte für die Intensivstationen angesehen. Er stellte sich die Frage, ob der Zeitpunkt der künstlichen Beatmung vielleicht eine Rolle für den Verlauf der Krankheit spielen könnte. Damals gab es Presseberichte darüber, dass eine zu frühe Beatmung möglicherweise schädlich + oft auch ursächlich für den Tod von Patienten war.

Die WHO hatte zuvor eine Behandlungsempfehlung herausgegeben, in welcher der frühe Einsatz von künstlicher Beatmung angeraten wurde.

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/lungenarzt-erschreckend-hohe-zahl-der-beatmeten-das-koennte-kontraproduktiv-sein-a3544556.html

Datenanalyst Lausen erzählt in einem neuen Interview, dass er der Bundesregierung „ins Aufgabenheft geschrieben“ habe, man möge bitte die Datenlage bezüglich der Beatmung  untersuchen. Ihm geht es dabei um die Entwicklung zukünftiger Behand-lungsstrategien, mit denen man gegebenenfalls Todesfälle durch zu frühe Beatmung vermeiden kann. Der Datenanalyst musste aber feststellen, dass es auf Behördenseite niemanden interessiert, sondern im Gegenteil seine Anfragen + Anregungen blockiert werden.

Was war passiert?  Der Informatiker hatte einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das RKI gestellt, damit ihm weitere Daten aus dem Intensivbetten-Register des DIVI zugänglich gemacht werden. Das RKI lehnte die Anfrage ab mit der Begründung, es handele sich hier um Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse der betreffenden Krankenhäuser. Hintergrund:  Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist jede Behörde zur Bereitstellung ihrer Daten verpflichtet. Jeder Bürger muss auf Anfrage Auskunft bekommen über ALLE Daten, die amtlich vom Staat erhoben worden sind. Herr Lausen hatte die   Bitte an das RKI gerichtet, ihm folgende Daten aus den Intensivstationen zu überlassen:

  • Angaben über Neuaufnahmen – Entlassungen – Verstorbene – Beatmete in einem bestimmten Zeitraum.

Diese Informationen werden seit April 2020 AMTLICH erhoben + sind im Intensivregister der DIVI gespeichert. Sie werden anonymisiert herausgegeben. Es geht hier also nur um ZAHLEN, nicht um Personendaten.

 

Eine kurze Erklärung zu DIVI: 

„DIVI“ gibt es schon seit 1977.  Das ist ein Verein, ein Zusammenschluss der Intensivmediziner in Deutschland bzw. eine wissenschaftliche Fachgesellschaft. Die richtige Bezeichnung lautet  „Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V. Im Rahmen dieser Fachgesellschaft DIVI hatte die Bundesbehörde RKI im April 2020 mit Unterstützung der DIVI-Fachleute das DIVI-Intensivregister aufgebaut + entwickelt. Auf der Webseite des RKI heißt es dazu:

„Betrieb + methodische Entwicklung des Intensivregisters sowie Analysen + Reporting obliegen dem RKI + werden dort verantwortet.

Die DIVI unterstützt und berät das RKI dabei mit intensiv-medizinischer Fachkenntnis.“  Zitatende.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Intensivregister.html

  • Das RKI ist hier also maßgeblich beteiligt + verantwortlich.

 

Das DIVI-Intensivregister ist eine digitale Plattform + erfasst seit April 2020 täglich die Fallzahlen intensiv-medizinisch behandelter COVID-19-Patienten,  sowie die freien + belegten Intensivbetten von etwa 1.300 Akut-Krankenhäusern in Deutschland.

https://www.intensivregister.de/#/index

  • Hier erkennen wir leicht den Hintergrund der §§ 13-15 IfSG über die Nutzung elektronischer Melde- und Informationssysteme zu Meldung + Ãœberwachung wieder.

Soviel zu den Zusammenhängen, jetzt zurück zu Herrn Lausen + seiner Anfrage beim RKI nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Der Redaktion der Digital-Zeitung Epoch Times wurde ein Sonder-Newsletter vom Team des DIVI-Intensivregisters zugespielt, der am 5. August 2021 an die Krankenhäuser ging. Der Inhalt lässt vermuten, dass das RKI die Herausgabe der Krankenhausdaten verhindern will.

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/spuren-des-subventionsbetrugs-divi-gate-2-0-der-kampf-um-intensivbett-daten-a3584532.html

In dem geleakten DIVI-Newsletter werden die Kliniken aufgefordert, der Herausgabe von Intensivbett-Daten nicht zuzustimmen.  Auf Anfrage von Epoch Times hat DIVI dem nicht widersprochen. Im Interview mit der Digital-Zeitung bestätigt Herr Lausen diesen Bericht anhand seines Briefwechsels mit dem RKI.

https://www.youtube.com/watch?v=xKekoVCgznI

DIVIGate 2.0: Der Kampf um die Intensivbetten-Daten – Exklusiv-Interview mit Datenanalyst Tom Lausen Im Newsletter heißt es, dem RKI sei klar, dass jede Behörde dem IFG unterworfen sei, es sei denn „triftige Gründe sprechen dagegen“. Deshalb sieht sich das RKI verpflichtet zu prüfen, ob in diesem Fall überhaupt eine entsprechende Herausgabepflicht durch das DIVI-Intensivregister besteht. Aktuell schätzt das RKI die Lage aber SO ein, dass es sich bei den von Herrn Lausen angefragten Krankenhausdaten um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt.

Zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen darf aber nur dann Zugang gewährt werden, wenn die Betroffenen – also die Krankenhäuser – eingewilligt haben. Und deshalb bittet die DIVI nun die Krankenhäuser in diesem  Sonder-Rundschreiben:

„Wenn Sie als meldende Häuser der Datenvergabe nicht zustimmen, könnte der Antrag nach IFG abgewendet werden. Dazu braucht es aber ein NEIN von Ihrer Seite zur Datenweitergabe.“

Und weiter:  „Für den Antragsteller besteht allerdings die Möglichkeit einer Klage mit einer erneuten Prüfung der Situation.  Insgesamt sind wir (also das DIVI-Team) optimistisch, dass wir die Anfrage abwehren können + haben zudem Rechtssicherheit gewonnen“.   Zitatende.

https://www.epochtimes.de/assets/uploads/2021/08/Email-DIVI-05-Aug-21-bzgl-IFG-Anfrage.pdf

Antragsteller Lausen sieht in dieser quasi „Handlungsanweisung des RKI an das DIVI“ eine komplette Schikane von Seiten des  RKI + lässt jetzt durch seine Anwälte prüfen, ob ein Straftatbestand vorliegt. Denn von einem „Geschäftsgeheimnis“  kann keinesfalls die Rede sein, weil innerhalb des DIVI-Registers ALLE angeschlossenen Klinken untereinander die Daten einsehen können. Das DIVI-Team selbst schrieb im Sonder-Newsletter, es ginge um Daten, die derzeit nur für Registrierte einsehbar sind, und das sind nun einmal die Krankenhäuser. Wir dürfen gespannt abwarten wie bei der herrschenden sog. „Rechtssprechung“ in diesem Land entschieden wird.-

Die versuchte Einflussnahme des RKI mit Hilfe der DIVI auf die Krankenhäuser ist auch aus anderen Gründen interessant:

  • Wenn es um die Offenlegung von anonymen Patientendaten + Zahlen geht wie z.B. die Anzahl der beatmeten Patienten in einem Krankenhaus, haben wir es mit Betriebsgeheimnissen zu tun.
  • Wenn man aber UNSERE personenbezogenen, privatesten Daten in einer inszenierten Pandemie an die WHO weiterleiten will, werden wir NICHT um Zustimmung gefragt, das regelt dann das IfSG als staatlicher Willkür-Maßnahmen-Katalog.

Wir sehen anhand dieses Beispiels, wie verzahnt diese Organisationen sind, hier also das RKI – öffentlicher Sektor + die DIVI – privater Sektor.  Aber nicht nur diese, es gehören auch noch ein paar Datenunternehmen dazu:

Die DIVI ist wiederum mit großen Daten-Firmen vernetzt, arbeitet zusammen mit Software-Anbietern bzw. ausgefeilten Programmen + hat dafür eine Reihe qualifizierter Mitarbeiter. Wir erinnern uns an Abschnitt 3 vom IfSG, wo es um die Ermächtigung zur Nutzung elektronischer Melde- und Informationssysteme + die Bestimmung der IT-Dienstleister geht. Da haben wir doch dank DIVI schon ein paar Möglichkeiten zur Meldung, Überwachung + Kontrolle ausfindig gemacht, selbstverständlich nur zu unserem Besten + Nutzen. Auf der Webseite sind dort zwei große Software-Unternehmen + eine Kommunikationsagentur unter „Mitarbeiter“ gelistet + kurz beschrieben.

Also – ob Digitalisierung, Datenanalyse, Erstellen von Statistiken, Verbindung mit Cloud-Datenspeichern + Servern, Anwendungsmöglichkeiten für Künstliche Intelligenz KI, Vernetzung von medizinischen Geräten miteinander oder mit Menschen – alles kein Problem, DIVI hat beste Kontakte. Mit deren Hilfe kann DIVI auch Prognosemodelle von Pandemie-Verläufen erstellen + macht das eifrig.

https://www.divi.de/register/divi-prognosemodell

Die heißen dann: „Simulation unterschiedlicher Szenarien unter Berücksichtigung von Inzidenzen + Impfquoten“ + sollen  z.B. den Intensivbettenbedarf für Covid-19 im Herbst/Winter 2021 abbilden. Natürlich alles auf Grundlage der unbewiesenen Virus-Behauptung, ebenso unbewiesener Ansteckung + Übertragung von Krankheiten, überholter modellhafter Vorstellungen von Immunzellen, Einzel- + Herdenimmunität + der irrigen Annahme eines funktionierenden Impfschutzes – unter völliger Ausblendung der Schäden. Mathematik bzw. Statistik, ein total materialistisches Weltbild + eine Software machen es möglich.

 

Mit solchen Systemen kann man eine Pandemie aber auch erfinden, steuern + verwalten – ein durchaus gefährliches Werkzeug, wenn man nicht wirklich weiß, was man da tut. –

Übrigens zu Herrn Lausen:  Warum wird seine Anfrage wohl vom System blockiert?  Warum soll er die Zahlen nicht sehen? Warum ist da niemand an einer verbesserten Behandlungsstrategie für die Kranken interessiert, die man als „Covid-Patienten“ auf den Intensivstationen künstlich beatmet – und damit recht gut Geld einnimmt? Geht es vielleicht auch um mögliche Behandlungsfehler durch einen zu frühen Einsatz der Geräte?  Die WHO hatte das doch empfohlen?

Fragen über Fragen…..

Das ist die Denksportaufgabe bis zum nächsten Mal, ich bedanke mich an dieser Stelle wie immer herzlich für Ihre Spenden, von denen unsere Arbeit lebt. Wir freuen uns, wenn Sie uns auch weiter unterstützen – Danke!

UND:   Stellen Sie FRAGEN, bleiben Sie mutig, bleiben Sie ungeimpft oder lassen sich wenigstens nicht mehr zu weiteren Impfungen nötigen.

 

Bis zum nächsten Mal – Gehen wir zusammen  +

HALTEN WIR DAGEGEN!