
Dienstag, 21. Januar 2025
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Guten Tag! Die Neue Mitte begrüßt wieder herzlich alle Interessierten.
Bösewichte oder 30 böse Lügen?
Unabhängig davon, mit welchen Nachrichten das Jahr 2025 begonnen hat: Die WHO-Drohkulisse der „Pandemie“ mit dem Bösewicht Nummer 1 eines beliebigen „krankmachenden Virus“ bleibt uns auch in der nahen Zukunft erhalten. Der Facharzt für Radiologie, Medizinhistoriker und Medizinaufklärer Dr.med. Gerd Reuther erkennt hier das zweischneidige Problem und stellt im September 2024 die kluge Frage, Zitat:
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„Droht eine Pandemie oder ist eine Pandemie eine Drohung? Solange die WHO mit fast absoluter Macht und Definitionshoheit beim Seuchenschutz ausgestattet ist, schwebt unsere Freiheit immer noch in höchster Gefahr. Aktuell werden 30 mögliche Bösewichte genannt, die die Welt jederzeit erneut ins gefühlte Chaos stürzen könnten.“ Zitatende.
Reuther führt vier Gründe an, warum es keine natürlichen Pandemien geben kann, bleibt aber immer noch beim Modell der „Virus- und Infektionskrankheiten“ stecken.
Deshalb fehlt in seiner Aufzählung der offensichtlichste Grund und damit sozusagen die „Mutter der Pandemie-Erfindung“: Das ist im Falle der behaupteten „Viruserkrankung“ der mangelnde physische Existenznachweis des angeblichen Erregers und der Beweis für seine krankmachende Wirkung und Übertragbarkeit.
Bakterien kann man zwar im Labor nachweisen, aber den Beweis ihrer ursächlichen Erregereigenschaft und Übertragbarkeit hat man nie erbringen können.
Im Januar 2025 kommt Dr. Reuther auf der österreichischen Plattform tkp.at andeutungsweise darauf zu sprechen. Dort erschien sein neuer Beitrag unter dem Titel „Die private Wissenschaft der Virologen“.
Zitat: „Die Krankheitserreger-Medizin des ausgehenden 19. Jahrhunderts war keine kopernikanische Wende, sondern eine pharmazeutisch gesteuerte Irrlehre.“ Zitatende.
Der Mediziner setzt sich verhalten und in tastend-vorsichtiger Weise mit der Fragwürdigkeit virologischer Methoden zur angeblichen „Virusentdeckung“ auseinander.
Erstaunlicherweise verweist er im Text auf den Biologen und Virusaufklärer Dr. Stefan Lanka, indem Reuther feststellt, dass – Zitat – „höchstrichterlich in Deutschland entschieden wurde, dass es keine beweisende Identifikation eines Masernvirus gibt.“ Zitatende.
Folgt man dem Link, gelangt man zu einem hoch interessanten Interview mit Dr. Lanka zum Masernvirus-Prozess und den eklatanten wissenschaftlichen Mängeln in der Beweisführung zum Virusnachweis.
Dr. Reuther beklagt, was Lanka und Mitstreiter schon vor 20 Jahren bemerkt haben: Nämlich, dass in der Virologie offenbar der Konsens, also die übereinstimmende Meinung, genügt und Evidenz, ein empirisch erbrachter Nachweis, nicht gefragt ist. Der Artikel schließt mit den Worten, Zitat:
„Lügen haben bekanntlich kurze Beine und führen zu vielen Widersprüchen. Das gilt auch für Virolügen. Es ist längst überfällig, anzuerkennen, dass es anderer Konzepte bedarf, um Infektionskrankheiten plausibel zu erklären.“ Zitatende.
https://tkp.at/2025/01/06/die-private-wissenschaft-der-virologen/
Wir wissen natürlich nicht, ob mit Dr. Reuther tatsächlich einmal ein Mediziner in der Aufklärer-Szene den Mut gefunden haben sollte, das bisher Undenkbare zu denken und es irgendwann vielleicht auch wagen könnte, es deutlich auszusprechen:
Die Virologen sind bisher den Nachweis für die Existenz der von ihnen behaupteten, krankmachenden „Viren“ schuldig geblieben, ihre Labor- und Computermethoden geben nicht her, was als „Virusbeweis“ in der Wirklichkeit bestehen kann.
4:30 – Virolügie und Wissenschaftsethik
Damit kommen wir zurück auf die 30 Krankheitserreger, welche die WHO als mögliche zukünftige Pandemie-Verursacher auf dem Wunschzettel hat. Wenn wir bei jeder neuen medialen Virus-Inszenierung wieder bei Null anfangen und die Einzelheiten des jeweiligen Virusbetruges minutiös aufrollen wollen, geraten wir in ein klassisches Hase- und Igelrennen, bei dem die vielen Virologen-Igel an jedem Streckenabschnitt des erschöpften Hasen Argumentationstod sind. Es ist deshalb hilfreich, das Doppelspiel vom Beginn und Ursprung an zu durchschauen: Das beginnt bei der wissenschaftlichen Arbeitsmoral und endet beim Wissenschaftsbetrug als politisches Instrument.
Wissenschaft und vorgebliches Expertentum sind seit langem zu unnötiger Komplexität aufgeblasen und gehören entzaubert, damit jeder interessierte Laie verstehen kann, WIE man in Laboren und Denkfabriken des medizinisch-pharmazeutischen Komplexes arbeitet. Erhellend ist auch sicherlich, wenn man erfährt, dass heutzutage der eigentliche „Tatort“ der „Virus-Werkstatt“ das Computerlabor ist. Wir wollen außerdem ansehen, WIE wissenschaftliche Arbeit eigentlich ablaufen sollte – das heißt, wie sie ursprünglich gedacht ist.
Als erstes und grundsätzlich gilt, dass man sich in der Wissenschaft auf die Beachtung von gewissen Prinzipien geeinigt hat, das sind allgemeine Leitsätze, die etwas mit den Wertmaßstäben der Arbeitsethik zu tun haben. Wissenschaft, die diese Bezeichnung verdient, ist nämlich nicht beliebig, sondern folgt bestimmten Regeln, an die sich Forscher zu halten haben, wenn sie für ihr Arbeitsergebnis die offizielle wissenschaftliche Anerkennung haben wollen.
Eine der allgemein bekannteren Regeln lautet z.B., dass man die Ergebnisse oder Texte anderer Forscher oder Autoren nicht plagiieren, also nicht ohne Quellenangabe einfach übernehmen darf. Wir erinnern uns vermutlich an einige bekannte Namen aus jüngerer Zeit, wo der Plagiatsnachweis mittels einer KI zur Aberkennung der Doktorarbeit geführt hat. Es gibt also ethische Prinzipien, Grundgedanken, denen Wissenschaftler, zu denen sich ja auch die Virologen zählen, zu folgen haben.
7:17 – Virologie und die Leitlinien der DFG
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat dazu den Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ herausgebracht, der die übergreifenden Anforderungen an wissenschaftliches Arbeiten beschreibt. Die Leitlinien hat man 1998 in Form eines verpflichtenden Regelwerkes als eine Art „Verfassung der internationalen Wissenschaft“ zusammengefasst, die für alle Disziplinen gilt. Hier ist ein Zitat aus der Einleitung:
„Die Wissenschaft selbst gewährleistet durch redliches Denken und
Handeln, nicht zuletzt auch durch organisations- und verfahrensrechtliche
Regelungen, gute wissenschaftliche Praxis.“ Zitatende.
https://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/gwp/
Die Leitlinie Nummer1 der DFG führt dann weiter aus, Zitat:
„Zu den Prinzipien gehört es insbesondere, lege artis zu
arbeiten (also fachgerecht und ordnungsgemäß), strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die eigenen und die Beiträge Dritter zu wahren, alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln, sowie einen kritischen Diskurs in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zuzulassen und zu fördern. Die Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis sind in den nachfolgenden Leitlinien ausgeführt.“ Zitatende.
https://wissenschaftliche-integritaet.de/kodex/verpflichtung-auf-die-allgemeinen-prinzipien/
Wir schauen einmal im Folgenden, ob und wie weit sich die Virologen mit ihrer Arbeit an diese Leitlinien halten. Wer die Beiträge von DIE NEUE MITTE zu dem Thema kennt, ahnt bereits, dass sich bei uns die Virologie schon in der Einleitung diskreditiert hätte, bzw. spätestens an der Stelle, wo es um das konsequente Anzweifeln der eigenen Ergebnisse geht.
Denn wer Selbstzweifel hat, versucht seine Ergebnisse abzusichern, indem man sich informiert, ob vielleicht andere Kollegen widersprüchliche oder gegenteilige Resultate zur eigenen Forschungsfrage herausbekommen haben. Da wären die Virologen bei einem Minimum an Selbstkritik schon vor Jahrzehnten fündig geworden, und interessehalber schauen wir uns das Desaster der Selbstherrlichkeit genauer an. Redlichkeit und Ehrlichkeit gehören demnach also zu den Grundsätzen wissenschaftlicher Arbeit. Das beinhaltet nicht nur, unliebsame Ergebnisse offen zu kommunizieren, Statistiken und Daten nicht zum Wunschergebnis hin zu manipulieren, sondern konkret auch, die eigenen Daten, Methoden und Aussagen kritisch zu überprüfen und eben immer wieder anzuzweifeln.
In der sprachlichen und graphischen Darstellung soll der Wissenschaftler den Fakten treu bleiben. Er soll auch die Befunde anderer Forscher mit abweichenden Ergebnissen zum selben Thema darstellen. Und schließlich muss man im Zweifelsfall eigene Fehlschläge und Interessenskonflikte klar darlegen.
https://bachelorarbeit-schreiben-hilfe.de/wissenschaftlichkeit-kriterien/
https://impfen-nein-danke.de/wissenschaftsbetrug/
Wissenschaftler aktualisieren regelmäßig ihren Wissenstand zu den Standards guter wissenschaftlicher Praxis und zum Stand der Forschung, heißt es in Leitlinie 2.
Nun, in der Virologie hat man jedenfalls den Wissensstand der älteren und neueren Forschung zur Widerlegung der Theorie von der Existenz krankmachender Viren nicht wahrnehmbar aktualisiert. Unter anderem ignoriert man in der angeblichen Fachwelt immer noch konsequent und zum Schaden der Menschen die Forschungsarbeiten des Biologen Dr. Lanka und seiner Kollegen. Die Virologen selbst hatten in den 1950iger Jahren die Theorie über Aussehen und Nachweis der in der Natur niemals gesehenen „Viren“ aufgestellt und trotz erheblicher Widersprüche niemals korrigiert.
https://www.mpiwg-berlin.mpg.de/sites/default/files/Preprints/P125.pdf
Zur Geschichte der frühen Virusforschung
Bezogen auf die aktuelle virologische Forschung kann man feststellen, dass die Virologen die bisherigen Erkenntnisse zur Widerlegung der Virustheorie seit 40 Jahren nicht beachten, weder die frühen Forschungen der australischen Perth-Gruppe, noch die der Arbeitsgruppe um den Biologen Dr. Lanka oder die des britischen Forschers Jamie Andrews.
https://www.theperthgroup.com/index.shtml
https://www.ourcivilisation.com/aids/hivexist/index.htm
https://odysee.com/@NeueMedizinBibliothek:d/Ergebnis-des-ersten-Kontrollexperiments-zum-CPE:7
https://conspiracysarah.substack.com/p/perhaps-the-most-important-work-of?triedRedirect=true
https://controlstudies.substack.com/
12:04 – Selbstkontrolle ohne Kontrollversuche?
Das führt zu einem weiteren Kriterium der Wissenschaftlichkeit: Objektivität und Selbstkontrolle. In der Wissenschaft, und so auch in der Virologie, geht es um Fakten, die der Forscher stets kritisch hinterfragen soll. Zum Gebot der Objektivität gehört deshalb auch das Vermeiden des sog. Bestätigungsfehlers. Menschen neigen dazu, Informationen derart wahrzunehmen, auszuwählen und zu interpretieren, dass sie den Erwartungen entsprechen. Die Erwartung eines zu findenden „Virus“ kann z.B. Versuchsaufbau und Ergebnisinterpretation in die gewünschte Richtung lenken, vor allem, wenn man keine geeigneten Kontrollversuche durchgeführt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Best%C3%A4tigungsfehler
Lanka, Andrews und Kollegen haben zweifelsfrei nachgewiesen, dass bestimmte Laboreffekte, die Virologen der Anwesenheit von „Viren“ zuschreiben, auch ohne das Hinzufügen sog. infektiösen Materials eintreten. Mithilfe dieses Versuchsaufbaus würden auch Virologen solche Ergebnisse jedesmal erzielen, wenn sie die vorgeschriebenen Kontrollversuche durchführten – was sie aber nicht tun oder zumindest nicht veröffentlichen.
https://controlstudies.substack.com/p/interview-with-justin-leslie-justintegritynet
https://conspiracysarah.substack.com/p/perhaps-the-most-important-work-of?triedRedirect=true
13:32 – Nachvollziehbarkeit und Wiederholbarkeit
Anschließend kommen wir zum Prinzip der Qualitätssicherung.
Die verlangt von den Wissenschaftlern, dass sie jeden Teilschritt des Arbeitsprozesses fachgerecht und ordnungsgemäß durchführen und dokumentieren. Damit verbindet man auch die Forderung nach der Anwendung von wissenschaftlich fundierten und nachvollziehbaren Methoden. Unter dem Begriff der „Nachvollziehbarkeit“ versteht man eine Arbeitsmethodik, die sowohl systematisch als auch logisch sein soll, damit andere Menschen nachvollziehen können, wie die Forscher zu ihrem Ergebnis gekommen sind. Der Anspruch an Nachvollziehbarkeit beinhaltet auch, dass andere Forscher beim Nacharbeiten des Versuchsprotokolls die gleichen Resultate erhalten. Die Ergebnisse müssen also reproduzierbar sein. Es hat sich zum Beispiel gezeigt, dass andere virologische Institute mit den chinesischen Originalsequenzdaten das angebliche SARS-CoV-2 Genom im Computerlabor bei gleicher Methodik nicht reproduzieren konnten, was man wohlwollend als technischen Fehler, als Kunstprodukt oder schlimmstenfalls als Manipulation deuten kann.
Zitat der Wissenschaftsplattform Next Level:
„Die veröffentlichten Ergebnisse können selbst mit den Rohdaten der Chinesen und den eingesetzten Programmen nicht reproduziert werden, was auf eine Manipulation der Daten hinweist.“ Zitatende. https://t.me/NextLevelOriginal/200 https://t.me/Corona_Fakten/1220
Laut Next Level heißt das im Ergebnis, die in China publizierten Daten zum angeblichen „Genom“ von SARS-CoV-2 können von niemandem reproduziert werden und wurden weltweit nicht überprüft. Zitat: „Es spielt keine Rolle, ob es ein technischer Fehler, ein Artefakt, (also ein Kunstprodukt) oder eine Manipulation gewesen ist, alle Folgeprodukte sind damit fehlerhaft und stellen eine Gefahr für Leib und Leben dar. Mehr noch, es beweist, dass das behauptete krankmachende Virus nie gefunden, geschweige denn durch andere geprüft wurde.“ Zitatende.
Hier sehen wir also ein krasses Beispiel dafür, wie grundlegend wichtig die Reproduzierbarkeit von Experimenten ist.
Zusätzlich müssen die beschriebenen Versuche übrigens wiederholbar sein, was heißt, dass man bei mehrfacher Durchführung desselben Experiments stets die gleichen Ergebnisse erhält. Damit werden Ergebnisse also auch überprüfbar.
16:29 – Kontrollversuche und Qualitätssicherung
Ein weiterer zentraler Bestandteil der Qualitätssicherung sind schließlich die Kontrollversuche mit vollständiger Offenlegung des Versuchsaufbaus, um die angewandten Methoden zu verifizieren und Störfaktoren auszuschließen.
Mit anderen Worten, man führt Kontrollversuche durch, um sicher zu gehen, dass nicht der Versuchsaufbau selbst das Ergebnis herbeigeführt hat. Genau das haben übrigens Lanka und Kollegen bei ihren legendären Kontrollversuchen zum vergeblichen “Virusnachweis“ getan.
Die Dokumentation zu Kontrollversuchen, Arbeitsmaterialien und Arbeitsschritten findet man bei Studien im Abschnitt „Material und Methoden“. Forscher müssen dieses Kapitel mit einreichen, damit ihre Arbeit wissenschaftlichem Anspruch genügt.
Bei neueren virologischen Veröffentlichungen hat es sich eingebürgert, auf dieses Kapitel am Ende des Artikels mit einer kleinen Fußnote oder Sternchen zu verweisen, damit der Leser es gesondert aufrufen kann.
Ist der genervte Leser endlich dorthin gelangt, öffnet sich meist eine ellenlange separate Abhandlung über molekularbiogische Methoden zu Genom-Sequenzierungen – was reine Computerakrobatik ist!! – und indirekte Testmethoden quer durch alle möglichen Spielarten der fehleranfälligen PCR. Im Wesentlichen beschreibt dieser Abschnitt also bei den meisten Publikationen eine Algorithmen-gesteuerte Computerleistung in Form eines gigantischen Puzzles aus Buchstabenfolgen, die Kernsäurestückchen repräsentieren sollen. Irgendwann lichtet sich das Dickicht und man liest, dass die Virologen für die praktische Arbeit zur Trennung von DNA, RNA oder beidem aus biologischem Probenmaterial auch nur Fertig-Testkits bei den großen Laborbedarfsfirmen bestellen. Geht man auf die Webseiten der Anbieter und schaut sich diese Reagenzien an, findet man dort oft keine Angaben über die Genauigkeit, mit der z.B. die unterschiedlichen Kernsäuren auf chemischem Wege aus einer biologischen Probe herausgetrennt werden. Es bleibt also beim Leser ein Fragezeichen darüber, welcher Prozentsatz an Verunreinigung durch unerwünschte Kernsäureanteile – also DNA bzw. RNA – in den Versuchsaufbau mit eingeht. Diese Frage übersehen die Virologen offenbar geflissentlich, beachten also das Gebot von Ãœberprüfung und Anzweifeln nicht.
Manche Artikel berichten auch über angebliche Rekonstruktionen von „Viren“ im Labor, die Koppelung von bestimmten Eiweißen an vermeintliche „Viren“ z.B. für die Impfstoffherstellung, oder die Ausrichtung von Testsystemen.
Schaut man sich dann das betreffende Kapitel „Material und Methoden“ näher an, offenbart sich häufig, dass die Virologen als Ausgangssubstanz für ihre Laborarbeit angebliche „Reinisolate“ des zu erforschenden „Virus“ aus dem Laborfachhandel kaufen. Virologen kochen also auch nur mit Wasser, aber leider nicht mit sauberem, wie man gleich sieht:
Nach etwas Recherche liest man nämlich auf den Webseiten des Fachhandels, dass die angebotenen vermeintlichen Reinisolate von „Viren“ überhaupt keine „Isolate“ im technisch zutreffenden Sinn sind, sondern lediglich verschiedenartige Kernsäuregemische aus Zellkulturen.
https://impfen-nein-danke.de/fehlende-virus-isolation/3/
Daraus ziehen die Virologen per Fertig-Testkit die Kernsäure-Daten, die sie in einen Computer eingeben, der dann mittels geeigneter Software rechnerisch je nach Vorlage ein beliebiges „Virusgenom“ herstellt. Dieses Rechenergebnis behaupten die Virologen zum Schluss als „real existierendes Virus“. Wo bleibt da die Qualitätssicherung durch geeignete Kontrollversuche? Next Level setzt hier noch eins drauf mit dem Zitat:
„Alle veröffentlichten „viralen“ Genome sind reine mathematische Modelle, welche in der Realität nie bewiesen wurden.“ Zitatende.
https://t.me/NextLevelOriginal/158
Es sei der Fairness halber angemerkt, dass vermutlich die meisten Virologen diesen Schwindel nicht bemerken, weil sie nichts anderes an den Universitäten gelernt haben. Das ändert allerdings nichts an der fatalen Wirkung auf virusgläubige Menschen, die in den Schulen der gleichen Hirnwäsche ausgesetzt waren und durch die Medien weiterhin sind. Ich hatte darüber 2023 ausführlicher im Beitrag BK78 berichtet unter dem Titel: Viruslüge aus dem Labor: Pseudowissenschaft und biotechnische Tricks.
21:57 – Flexibler Umgang mit Ethik: Beispiel Masernimpfung
Diese Beispiele zeigen einigermaßen deutlich, dass man die zuvor beschriebenen Prinzipien der Arbeitsethik in der Virologie mehr als flexibel handhabt. Mit Transparenz haben die Verfahren kaum noch etwas zu tun. Hier sind wir offensichtlich an einen Punkt gelangt, wo trotz aller wunderbarer Leitlinien die Offenlegung der Arbeitsmethoden, das Gebot des Anzweifelns und die Forderung nach Überprüfung überhaupt nichts nutzen und von Fachwelt, Medien und Forschungseinrichtungen gleichermaßen ignoriert werden. Das Problem scheint also eher in der Definitions-Hoheit über Begriffe und den steuernden Einflüssen im Hintergrund zu liegen, sowie in der Abwesenheit rechtsstaatlicher Mittel, um Defizite bekannt machen und einfordern zu können.
Auf der Webseite und den Kanälen von Christoph Hörstel können z.B. interessierte Leser und Zuschauer reichlich Information zu diesen Themen anhand der Suchfunktion finden.
https://t.me/ChristophHoerstel
Über eines der jüngeren Beispiele ausbleibender Rechtsstaatlichkeit berichtet die Wissenschaftsplattform Next Level vor dem aktuellen Hintergrund der verpflichtenden Masernimpfung.
https://www.wissen-neu-gedacht.de/gerichtsprozess-die-next-level-Strategie
https://t.me/NextLevelOriginal/568
Zitat:
„Am 3.9.24 fand vor dem Amtsgericht Vechta eine Hauptverhandlung wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) statt. Den Eltern wurde ein Bußgeldbescheid zugestellt, weil sie den Masern-Impfnachweis ihrer Tochter nicht vorgelegt hatten – dagegen legten sie Einspruch ein.“  Zitatende.
Next Level begleitet die Eltern beratend während des gesamten Prozesses und stellt umfassende wissenschaftliche Informationen zur Prozessstrategie zur Verfügung. https://www.wissen-neu-gedacht.de/gerichtsprozess-die-next-level-Strategie
Weiteres Zitat: „Unsere Prozessstrategie argumentiert, dass das IfSG in §1 Abs. 2 im Hinblick auf das „Masernvirus“ verletzt wurde. Die Virologen hätten bei der Nachweiserbringung nicht nach dem „Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft und Technik“ gehandelt, wie es das Gesetz vorschreibt.
Zur Untermauerung wurden zahlreiche Beweismittelanträge eingereicht, die darlegen, dass die Virologen mehrfach gegen die rechtsverbindlichen wissenschaftlichen Regeln der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) verstoßen haben. Der Richter vertagte daraufhin die Verhandlung ohne Urteil auf den 26. November.“ Zitatende.
https://t.me/NextLevelOriginal/522
In dem nun folgenden Schriftverkehr mit dem Gericht kritisierten die Eltern, dass der Richter durch seine Vorfestlegung auf den „wissenschaftlichen Konsens“ den kritischen Diskurs und die konsequente Anzweiflung aller Ergebnisse unterdrücke, wie ihn die rechtsverbindlichen Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft fordern.
https://t.me/NextLevelOriginal/595
Die Eltern argumentierten, dass die Entscheidung des Richters
den Eindruck erwecke, rechtliche Prüfungen könnten allein durch die Mehrheitsmeinung ersetzt werden. Sie verwiesen in diesem Zusammenhang auf die Gefahr eines sog. Argumentum ad populum, welches der richterlichen Entscheidung zugrunde läge. Dieser Begriff bezeichnet eine „Beweisrede für das Volk.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Argumentum_ad_populum
https://wissenschaftliche-integritaet.de/kodex/verpflichtung-auf-die-allgemeinen-prinzipien
Diese Bedenken führten schließlich dazu, dass die Eltern zusätzlich zur Beschwerde einen Befangenheitsantrag einreichten, um die Ablehnung des Richters zu fordern.
https://t.me/NextLevelOriginal/595
25:44 – Wie man dem Volk zum Munde redet
Und weil es so schön ist, fasse ich zusammen, was Wikipedia zum Begriff Argumentum ad populum sagt, also zu einer Beweisrede für das Volk. Die Formulierung drückt eigentlich nur aus, dass man der allgemeinen Meinung zum Munde redet und hat mit Wissenschaftlichkeit Nullkommanichts zu tun. Die „Beweisrede für das Volk“ bezeichnet nach Wikipedia etwas, das als wahr behauptet wird, weil es der Meinung einer relevanten Mehrheit von Personen, z. B. der öffentlichen Meinung, entspricht. Beim Argumentum ad populum handelt es sich um ein klassisches Scheinargument, denn auch Mehrheiten und sogar alle Menschen gemeinsam können irren. Anders gesagt: Eine falsche Tatsache wird nicht plötzlich wahr, weil eine Mehrheit dafür gestimmt hat.
Sagt wohlgemerkt Wikipedia, nicht DIE NEUE MITTE.
Wiki setzt noch eins drauf und schließt mit dem Satz, Zitat:
„Es ist allerdings kein zwingender Beweis. Wird es als solcher behandelt, so ist dies ein Fehlschluss.“ Zitatende.
Wirkliche Wissenschaft, liebe Interessierte, ist nun einmal nicht demokratisch, folgt keinem Mehrheitsbeschluss zu dem, was nach dem Sachstand korrekt durchgeführter Forschung als „richtig“ oder „tatsachengemäß“ erkannt wird. Wissenschaft ist äußerst undemokratisch und muss es sein, sonst würde sie der Bequemlichkeit und Interessen-gesteuerter Beliebigkeit anheimfallen – was ja heute ganz offensichtlich der Fall ist. In der Wissenschaft reicht die Widerlegung eines einzigen Argumentes im Beweisaufbau aus, um das ganze Gebäude, die ganze Theorie zusammenfallen zu lassen!
„Wissenschaft“ hat dem individuellen Urteil zu folgen, das sich aus der sachgerecht durchgeführten Forschung ergibt, während das demokratische Urteil der Mehrheitsabstimmung allein in das politische Leben gehört, und in der Wirtschaft ein auf Sachverstand und Erfahrung beruhendes Urteilen von Fachgruppen stattfinden sollte.
https://buchshop.bod.de/zukunft-beginnt-im-kopf-patric-i-vogt-9783759734266
Ein Debattenbeitrag zur Kernsanierung von Rechtsstaat und Demokratie
Wir erkennen unschwer, dass man heute im öffentlichen Leben diese drei Bereiche bestürzend unkritisch zu einem Einheitsbrei vermischt und dann im Poker um die Rechthaberei nur die passende Karte zieht.
28:31 Gerichtsurteil folgt Virolügie-Konsens
Jetzt zurück zum Prozess der Eltern in Vechta. Die Beschwerde zur Zulassung eines Laienverteidigers sowie zur Befangenheit des Richters wurde abgelehnt, und in der Hauptverhandlung am 26.11. 2024 wurde die Mutter verurteilt, das Bußgeld zu zahlen.
Next Level berichtet über den Sachstand, Zitat:
„Das Gericht hat die vorgelegten Beweise nicht geprüft, obwohl diese belegen, dass das Wissenschaftlichkeitsgebot gemäß § 1 Abs. 2 IfSG verletzt wurde. Es schreibt, dass die Existenz und hohe Ansteckungsgefahr „allgemeinkundig“ seien und dem Stand der Wissenschaft entsprechen würden.“ Zitatende.
https://t.me/NextLevelOriginal/611
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Next Level führt weiter aus, dass also laut Amtsgericht Vechta die Existenz des Masernvirus und seine hohe Ansteckungsgefahr „allgemeinkundig“ seien und dies dem Stand der Wissenschaft entsprechen würde.
Zitat Next Level:
Wir hatten bereits erläutert, dass das Argument der „Allgemeinheit“ problematisch ist, da es sich hierbei um ein Argumentum ad populum handelt, welches logisch unzulässig ist. Die Mutter hat gegen das Urteil Rechtsbeschwerde eingelegt und einen kompetenten Anwalt gefunden, der – zusammen mit NEXT LEVEL – die Forderung nach Wissenschaftlichkeit vor das Oberlandesgericht gebracht hat.“ Zitatende. https://t.me/NextLevelOriginal/611
Damit soll es jetzt genug sein mit der problematischen, willkürlichen Handhabung von „Wissenschaftlichkeit“. Jeder Interessierte mache sich selbst ein Bild von der Glaubwürdigkeit wissenschaftlicher Aussagen von sog. Experten und prüfe vor allem selbst nach, ob in den fraglichen Studien die allgemeinen Prinzipien der Arbeitsethik in der Wissenschaft beachtet wurden. Die deutsche Gerichtsbarkeit und der Bundestag tun das offenbar nicht, ebenso wenig wie die Forschungsinstitute.
30:47 – Antwort auf die Titelfrage
Hier ist die Betrachtung aber noch nicht ganz zu Ende, denn bisher haben wir auf allgemeine ethische Prinzipien geschaut. Zur Abrundung gehört eigentlich noch der konkrete Blick auf die Arbeitsmethoden der Virologen und die darin enthaltenen systemischen Fehler dazu. Das ist aber ein Thema für einen weiteren Beitrag, in dem es dann um einen Vergleich geht zwischen der Arbeitsweise der Virologen und der eigentlich in den Naturwissenschaften gebräuchlichen, klassischen „wissenschaftlichen Methode“.
Wenn man die methodischen Fehler und die Fehlschlüsse im Denken der Virologen versteht, kann man sie bei neuen Studien und „Virusbehauptungen“ ziemlich einfach entdecken. Das gilt ebenso für Gerichtsurteile, Aussagen von Politikern, sog. Experten, wie auch für Äußerungen mancher Größen der alternativen Aufklärungsszene. Man erlangt ein gutes Stück innerer Unabhängigkeit und Angstfreiheit, wenn man eine vermeintliche Bedrohung als „Fake“, als erfundenes Schreckgespenst erkennt und sich wieder um die real existierenden Probleme kümmern kann – das mögen zwar allerhand parasitäre Strukturen sein, aber bestimmt keine „Viren“! Und um schließlich die Titelfrage zu beantworten: Virologie ist keine Wissenschaft, sondern ein Aberwitz, über den man leider nicht lachen kann, weil die Auswirkungen viel zu weitreichend und dramatisch sind.-
Damit verabschiede ich mich – wie immer mit der Bitte, unsere Arbeit wenn möglich finanziell zu unterstützen. Die Wege dazu sind unter diesem Beitrag angegeben.
Alles Gute, und bleiben Sie weiterhin der Wahrheitsfindung verbunden.